Die BECKSCHULTE GmbH mit Sitz in Havixbeck befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Münster hat am 8. Juli 2026 um 09:51 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 83 IN 16/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Lasbeck 45 in 48329 Havixbeck und ist beim Amtsgericht Coesfeld unter der Handelsregisternummer HRB 17467 eingetragen. Geschäftsführer sind Uwe Vennemann und Thorsten Beckschulte.
Das Unternehmen ist auf den Bereich Garten und Landschaftsbau spezialisiert. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Außenanlagen, Grünflächenpflege sowie die Gestaltung und Pflege von privaten, gewerblichen und öffentlichen Freianlagen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Münster bestellt. Seit dem Erlass des Gerichtsbeschlusses sind Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Gleichzeitig wurden die Schuldner des Unternehmens angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens gesichert werden. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens dar. Über die weitere Entwicklung entscheidet das Insolvenzgericht nach Abschluss der laufenden Prüfung.