Dark Mode Light Mode

BaFin warnt vor festgeldinfo24.com: Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte und Identitätsdiebstahl

Leovinus (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den auf der Website festgeldinfo24.com beworbenen Festgeldangeboten. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber Bankgeschäfte in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten. Zudem weist die BaFin darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Internetseite ein Fall von Identitätsdiebstahl vorliegt.

Missbrauch eines Unternehmensnamens

Besonders brisant ist, dass auf der Website der Eindruck erweckt wird, die Angebote stünden mit der Randstad Financial Services GmbH in Verbindung. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Nach Angaben der BaFin besteht keinerlei geschäftlicher Zusammenhang zwischen dem Unternehmen und den auf der Website angebotenen Festgeldanlagen. Offenbar wurde der Name des Unternehmens missbräuchlich verwendet, um den Angeboten einen seriösen Anschein zu verleihen.

Ein solcher Identitätsdiebstahl ist eine bekannte Betrugsmasche im Finanzbereich. Kriminelle übernehmen dabei Namen, Anschriften oder andere Unternehmensdaten tatsächlich existierender Firmen, um das Vertrauen potenzieller Anleger zu gewinnen. Für Verbraucher ist die Fälschung häufig nur schwer zu erkennen.

Vorsicht bei außergewöhnlich attraktiven Festgeldzinsen

Festgeldanlagen gelten grundsätzlich als vergleichsweise sichere Form der Geldanlage. Gerade deshalb werden sie immer wieder von Betrügern genutzt, um Anleger mit vermeintlich attraktiven Zinssätzen zu locken. Häufig werben die Betreiber mit überdurchschnittlichen Renditen und einer angeblich hohen Sicherheit der Einlagen. Tatsächlich fließt das investierte Geld jedoch nicht in ein reguläres Festgeldkonto, sondern direkt an die Täter.

Die BaFin empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern deshalb, die Seriosität eines Anbieters sorgfältig zu prüfen. Dazu gehört insbesondere die Kontrolle, ob das Unternehmen über eine Zulassung der Finanzaufsicht verfügt und ob die Kontaktdaten sowie die Unternehmensangaben mit den offiziellen Informationen übereinstimmen.

BaFin-Erlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen – darunter Wertpapier-, Kryptowerte- oder Zahlungsdienste – gewerblich anbietet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt eine solche Zulassung, dürfen diese Geschäfte nicht betrieben werden.

Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, können Verbraucher in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Die aktuelle Warnung erfolgte auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), wonach die Finanzaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen informieren darf, die möglicherweise unerlaubt Bank- oder Finanzdienstleistungen anbieten.

Das sollten Anleger jetzt beachten

Wer bereits Kontakt zu den Betreibern von festgeldinfo24.com hatte oder dort Geld angelegt hat, sollte umgehend handeln. Empfehlenswert ist es, die eigene Bank zu informieren und – sofern bereits Zahlungen erfolgt sind – möglichst schnell eine Rückbuchung oder Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen. Darüber hinaus sollten sämtliche Unterlagen gesichert und der Sachverhalt bei der Polizei angezeigt werden. Auch eine Meldung an die BaFin kann dazu beitragen, weitere Anleger vor möglichen Schäden zu schützen.

Die aktuelle Warnung zeigt erneut, wie professionell Betrüger inzwischen vorgehen. Der Missbrauch real existierender Unternehmensdaten erschwert es selbst erfahrenen Anlegern, betrügerische Angebote auf den ersten Blick zu erkennen. Umso wichtiger ist es, vor jeder Geldanlage die Identität des Anbieters sowie dessen aufsichtsrechtliche Zulassung sorgfältig zu überprüfen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

WestInvest InterSelect – Stabiler Immobilienfonds mit Fokus auf Qualität und Nachhaltigkeit

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für GET FIT Performance GmbH angeordnet