Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher vor Angeboten auf der Internetseite sparanlagecheck.de. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten.
Die Warnung richtet sich insbesondere an Verbraucher, die online nach Geldanlage- oder Investmentmöglichkeiten suchen. Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, grundsätzlich eine Zulassung der Aufsichtsbehörde benötigen. Nach derzeitigen Erkenntnissen verfügt der Betreiber der Internetseite sparanlagecheck.de jedoch über keine entsprechende Erlaubnis.
Finanzaufsicht rät zu besonderer Vorsicht
Mit ihrer öffentlichen Warnung möchte die BaFin Anleger vor möglichen finanziellen Schäden schützen. Zwar bedeutet eine Warnung nicht automatisch, dass bereits ein Betrug nachgewiesen wurde. Sie macht jedoch deutlich, dass erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angebotenen Dienstleistungen bestehen.
Immer wieder tauchen Internetplattformen auf, die mit attraktiven Renditen, sicheren Geldanlagen oder vermeintlich professioneller Anlageberatung werben. Häufig wirken die Webseiten seriös und professionell gestaltet. Tatsächlich fehlen jedoch die gesetzlichen Zulassungen oder die Betreiber bleiben anonym.
Zulassung vor einer Geldanlage prüfen
Die BaFin empfiehlt Verbrauchern, vor jeder Geldanlage zu überprüfen, ob ein Anbieter über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Hierfür stellt die Behörde eine öffentliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der sämtliche zugelassenen Banken, Finanzdienstleister und Wertpapierinstitute aufgeführt sind.
Fehlt ein Unternehmen dort, sollten Anleger besonders vorsichtig sein und weder Geld überweisen noch persönliche Daten preisgeben.
Betrüger setzen auf Vertrauen und Zeitdruck
Unseriöse Anlageplattformen arbeiten häufig mit hohen Gewinnversprechen oder setzen Interessenten unter Zeitdruck. Teilweise werden angeblich nur kurzfristig verfügbare Investitionsmöglichkeiten oder exklusive Angebote beworben. Experten raten, sich von solchen Versprechen nicht unter Druck setzen zu lassen und jede Geldanlage sorgfältig zu prüfen.
Gerade bei unbekannten Internetseiten sollten Impressum, Geschäftsadresse, Zulassung und Unternehmensangaben genau kontrolliert werden. Fehlen diese Informationen oder lassen sie sich nicht überprüfen, ist besondere Vorsicht geboten.
BaFin veröffentlicht regelmäßig Warnungen
Die aktuelle Mitteilung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Auf dieser Grundlage informiert die BaFin regelmäßig über Unternehmen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Für Verbraucher gilt daher: Vor jeder Investition sollte geprüft werden, ob der Anbieter tatsächlich von der BaFin beaufsichtigt wird. Wer Zweifel an der Seriosität einer Plattform hat, sollte keine Zahlungen leisten und sich im Zweifel direkt an die Finanzaufsicht oder eine Verbraucherzentrale wenden.