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Staatsanwaltschaft Bochum

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Bochum
Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität

Strafvollstreckungssache gegen Marcin Sylwester Sadowski

35 Js 56/​24 V

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Urteil vom 10.02.2025 hat das Landgericht Bochum – II-10 KLs 11/​24 – hinsichtlich Marcin Sylwester Sadowski die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 383.715,36 Euro angeordnet.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Die Entschädigung richtet sich nach Maßgabe des in § 459m Abs. 1 Satz 4 StPO geregelten Verfahrens. Eine Auskehr des beizutreibenden Einziehungsbetrags erfolgt allein nach Vorlage eines Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, z. B. Urteil, Vergleich oder notarielles Schuldanerkenntnis, unter Beachtung der zweijährigen Ausschlussfrist beginnend ab dem heutigen Datum.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag beim Bundesanzeiger gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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