Dark Mode Light Mode

Inkasso wegen alter Filesharing-Vorwürfe: Warum Betroffene jetzt nicht vorschnell zahlen sollten

geralt (CC0), Pixabay

Jahrelang war es ruhig – nun erhalten zahlreiche Verbraucher erneut Post wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aus der Vergangenheit. Nach Angaben von Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote verschickt die Berliner Legalisto GmbH derzeit wieder verstärkt Inkassoschreiben im Zusammenhang mit früheren Filesharing-Abmahnungen. Betroffen sind häufig Fälle, die bereits mehrere Jahre zurückliegen.

Alte Vorwürfe, neue Zahlungsforderungen

Im Mittelpunkt stehen nach Angaben des Fachanwalts Forderungen, die ursprünglich von der Berliner Kanzlei IPPC Law ausgesprochen wurden. Häufig geht es um Abmahnungen aus den Jahren 2019 oder später, die im Auftrag der damaligen MG Premium Ltd., heute Aylo Premium Ltd., erfolgten. Den Anschlussinhabern wurde vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Filme über Tauschbörsen im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die jetzt versandten Inkassoschreiben fordern häufig Beträge zwischen rund 1.000 und 1.300 Euro – teilweise sogar deutlich mehr. Für viele Empfänger kommt die Zahlungsaufforderung überraschend, da die ursprünglichen Vorgänge oft Jahre zurückliegen.

Gemeinsame Adresse sorgt für Aufmerksamkeit

Auffällig ist laut Grote, dass die Legalisto GmbH an derselben Berliner Anschrift ansässig ist wie die Kanzlei IPPC Law, aus der die ursprünglichen Abmahnungen stammen. Bereits in der Vergangenheit seien vergleichbare Forderungen über Inkassounternehmen geltend gemacht worden, etwa durch die Burgschild GmbH im Zusammenhang mit älteren Urheberrechtsfällen.

Allein dieser Umstand bedeutet allerdings nicht, dass die Forderungen unberechtigt sind. Er zeigt jedoch, dass alte Filesharing-Fälle weiterhin verfolgt und offene Ansprüche auch nach längerer Zeit eingezogen werden sollen.

Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt

Aus Sicht des Fachanwalts sollten Betroffene die Schreiben keinesfalls ignorieren – ebenso wenig jedoch vorschnell zahlen. Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, müsse stets im Einzelfall geprüft werden.

Insbesondere könne fraglich sein,

  • ob die behauptete Urheberrechtsverletzung tatsächlich nachweisbar ist,
  • ob der damalige Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich gemacht werden kann,
  • oder ob rechtliche Einwendungen gegen die Forderung bestehen.

Nach Angaben von Grote konnten in zahlreichen von seiner Kanzlei betreuten Fällen Forderungen erfolgreich zurückgewiesen werden.

Betroffene sollten Fristen beachten

Wer ein entsprechendes Inkassoschreiben erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und das Schreiben sorgfältig prüfen. Wichtig ist insbesondere, gesetzte Zahlungsfristen nicht unbeachtet verstreichen zu lassen. Gleichzeitig empfiehlt es sich, vorhandene Unterlagen zur ursprünglichen Abmahnung zusammenzustellen und die Forderung rechtlich bewerten zu lassen, bevor Zahlungen geleistet oder Erklärungen abgegeben werden.

Gerade bei älteren Filesharing-Verfahren spielen Fragen der Verantwortlichkeit, der Beweisführung und möglicher Einwendungen häufig eine entscheidende Rolle.

Juristische Prüfung kann sich lohnen

Der aktuelle Fall zeigt, dass auch Jahre nach einer Filesharing-Abmahnung noch Inkassoforderungen erhoben werden können. Für Betroffene bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass sie die verlangten Beträge bezahlen müssen. Ob eine Forderung tatsächlich durchsetzbar ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Wer Post von Legalisto oder einem anderen Inkassounternehmen im Zusammenhang mit früheren Urheberrechtsvorwürfen erhält, sollte die Angelegenheit deshalb ernst nehmen – aber besonnen handeln und die Forderung zunächst rechtlich prüfen lassen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

A&M Experts Momentum World – Hohe Rendite mit aktivem Momentum-Ansatz und erhöhtem Risiko

Next Post

BaFin warnt vor ubk-markets.com – Verdacht auf Identitätsdiebstahl bei Finanz- und Kryptodienstleistungen