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BaFin warnt vor Krypto-Falle: Betrüger missbrauchen Identität eines Hamburger Unternehmens

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor mutmaßlich betrügerischen Krypto-Angeboten im Internet. Diesmal richtet sich die Warnung gegen die Websites ai-fund-management.com und ai-fund-management.pro sowie gegen E-Mails, die über Adressen mit der Domain @ai-fund-management.vip versendet werden. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Identitätsdiebstahl im Impressum

Besonders brisant: Nach Angaben der BaFin bedienen sich die Betreiber eines sogenannten Identitätsmissbrauchs. Im Impressum der Websites werden die Unternehmensdaten der AI.Fund Management GmbH aus Hamburg verwendet. Dadurch entsteht für Interessenten der Eindruck, es handele sich um ein seriöses deutsches Unternehmen mit entsprechender Regulierung.

Tatsächlich besteht nach Angaben der Finanzaufsicht keinerlei Verbindung zwischen der Hamburger Gesellschaft und den fraglichen Internetseiten. Der Missbrauch einer bestehenden Unternehmensidentität zählt zu den häufigsten Methoden von Anlagebetrügern, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern aufzubauen.

Keine Erlaubnis für Kryptodienstleistungen

Nach den Feststellungen der BaFin verfügen die Betreiber weder über die notwendige Erlaubnis zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen noch zur Erbringung von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland.

Wer in Deutschland solche Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt grundsätzlich eine Zulassung der BaFin beziehungsweise eine entsprechende europäische Erlaubnis. Fehlt diese Genehmigung, sollten Anleger besonders vorsichtig sein.

Vorsicht vor professionell gestalteten Internetseiten

Die BaFin weist regelmäßig darauf hin, dass betrügerische Plattformen heute häufig professionell gestaltet sind. Hochwertige Internetauftritte, angebliche Firmensitze, Handelsregisterdaten oder gefälschte Zulassungsnummern sollen den Eindruck eines seriösen Finanzdienstleisters vermitteln.

Der aktuelle Fall zeigt erneut, dass selbst echte Unternehmensdaten missbraucht werden können. Anleger sollten sich deshalb niemals allein auf das Impressum oder Werbeaussagen verlassen, sondern stets prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich in den offiziellen Unternehmensdatenbanken der Aufsichtsbehörden registriert ist.

So können sich Anleger schützen

Vor einer Investition in Kryptowerte oder andere Finanzprodukte empfiehlt die BaFin, die Zulassung eines Anbieters sorgfältig zu überprüfen. Misstrauen ist insbesondere dann angebracht, wenn hohe Renditen ohne nachvollziehbare Risiken versprochen werden oder Anleger zu schnellen Einzahlungen gedrängt werden.

Auch unaufgeforderte E-Mails oder Telefonanrufe mit Anlageangeboten sollten grundsätzlich kritisch hinterfragt werden. Wer bereits Geld überwiesen hat oder Zweifel an der Seriosität eines Anbieters hat, sollte möglichst schnell seine Bank informieren und den Sachverhalt dokumentieren.

Mit ihrer aktuellen Warnung macht die BaFin deutlich, dass Identitätsdiebstahl und unerlaubte Krypto-Angebote weiterhin zu den größten Risiken für Privatanleger gehören. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).

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