Für die „Loungekonzept“ GmbH & Co. KG mit Sitz in Paderborn wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Paderborn hat den Eigenantrag der Gesellschaft im Verfahren mit dem Aktenzeichen 97 IN 117/26 durch Beschluss vom 23. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen.
Der Insolvenzantrag war bereits am 1. April 2026 beim Gericht eingegangen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Eröffnung des Verfahrens konnte daher nicht erfolgen.
Die „Loungekonzept“ GmbH & Co. KG hatte ihren Firmensitz in der Detmolder Straße 204 in 33100 Paderborn und war beim Amtsgericht Paderborn unter der Handelsregisternummer HRA 5676 eingetragen. Vertreten wurde die Gesellschaft durch die ebenfalls in Paderborn ansässige „Loungekonzept“ Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 9086). Geschäftsführer war Carsten Meyer.
Nach ihrer Geschäftsausrichtung war die Gesellschaft im Bereich der Objekt- und Inneneinrichtung, Ladenbau sowie individueller Raum- und Einrichtungskonzepte tätig. Das Unternehmen entwickelte und realisierte hochwertige Einrichtungs- und Gestaltungslösungen für gewerbliche Kunden. Zum Leistungsspektrum gehörten insbesondere die Planung und Umsetzung von Gastronomieeinrichtungen, Lounges, Büroflächen, Verkaufsräumen sowie individuellen Innenausbauprojekten.
Darüber hinaus war das Unternehmen auf die Entwicklung ganzheitlicher Raumkonzepte spezialisiert. Von der Planung über die Gestaltung bis zur Umsetzung wurden Projekte für Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel und gewerbliche Auftraggeber begleitet. Im Mittelpunkt standen maßgeschneiderte Einrichtungslösungen sowie die Verbindung von Design, Funktionalität und handwerklicher Ausführung.
Die Abweisung mangels Masse stellt regelmäßig einen schwerwiegenden Einschnitt dar. Sie bedeutet, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten auf die Realisierung ihrer Forderungen erheblich.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Paderborn endet das Verfahren bereits vor der eigentlichen Insolvenzeröffnung. Nach Rechtskraft der Entscheidung können weitere gesellschaftsrechtliche Konsequenzen folgen, darunter mögliche Eintragungen in öffentliche Register und langfristig die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 97 IN 117/26 geführt. Die Entscheidung vom 23. Juni 2026 markiert das vorläufige Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit der „Loungekonzept“ GmbH & Co. KG.