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MEZGA GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Hamburger MEZGA GmbH hat das Amtsgericht Hamburg am 23. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 236/26 geführt.

Die Gesellschaft mit Sitz am Sandtorkai 77 in der Hamburger HafenCity ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 194095 eingetragen. Zum Unternehmensgegenstand gehören der Handel mit Waren aller Art, Versanddienstleistungen sowie weitere damit verbundene Leistungen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Klaus Martin Pinter.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert aus Hamburg bestellt. Mit seiner Bestellung soll das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens gesichert werden.

Das Gericht ordnete zugleich einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit bleiben Verfügungen der Gesellschaft nur wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte dem möglichen Insolvenzverfahren entzogen werden und dient dem Schutz der Gläubigerinteressen.

Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Forderungseinzüge und die Kontrolle über wesentliche Vermögensbewegungen stehen damit unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zunächst wird geprüft, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 236/26 geführt.

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