Dark Mode Light Mode

Deskcenter AG: Leipziger Softwareunternehmen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Deskcenter AG mit Sitz in Leipzig hat das Amtsgericht Leipzig am 24. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 404 IN 1244/26 geführt.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Arthur-Hoffmann-Straße 175 in 04277 Leipzig ist beim Amtsgericht Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB 23096 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Vorstände Michael Bölk und Martin Alexander Schaletzky. Die Deskcenter AG ist insbesondere als Anbieter von Softwarelösungen für IT-Service-Management, Asset-Management und IT-Dokumentation bekannt.

Mit Beschluss vom 24. Juni 2026 um 10:15 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann von der Kanzlei PLUTA aus Leipzig bestellt.

Das Gericht verhängte einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt. Damit können Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Die Unternehmensleitung bleibt grundsätzlich im Amt, steht jedoch unter der Überwachung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Dr. Thiemann wurde weitreichend ermächtigt, Vermögenswerte zu sichern und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Hierzu zählen insbesondere Bankguthaben und offene Forderungen, die auf ein eigens eingerichtetes Sonderkonto für die Insolvenzmasse eingezahlt werden können. Drittschuldner dürfen Zahlungen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Darüber hinaus erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter umfassende Einsichts- und Auskunftsrechte. Er darf Geschäftsräume betreten, Unterlagen prüfen sowie Informationen bei Banken, Behörden, Sozialversicherungsträgern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und weiteren Institutionen einholen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren.

Zum Schutz der Gläubigergesamtheit hat das Gericht zudem sämtliche laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig gestoppt und neue Vollstreckungen untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Prüfungsphase. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Situation der Deskcenter AG analysieren und bewerten, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Gleichzeitig wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 404 IN 1244/26 geführt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Tödlicher Angriff im Regionalzug: Prozess um getöteten Schaffner beginnt

Next Post

Erion Group: Britische Finanzaufsicht FCA warnt vor Handelsplattform