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Staatsanwaltschaft Zwickau

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Zwickau

Benachrichtigung der Verletzten über den Vermögensarrest (§ 111l StPO)

R004 VA 130 Js 9817/​23

Im gegenständlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Zwickau gegen
– Theresia Erika Kißner
– Alfred Kißner
wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Sicherung möglicher Ansprüche gesichert.

Den vorläufigen strafrechtlichen Ermittlungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Angeschuldigte Erika Kißner war Inhaberin mehrerer Konten, namentlich eines Kontos bei der Postbank (Deutsche Bank) mit der IBAN DE66 8707 0424 0051 5064 00, eines Kontos bei der Bunq B.V. mit der IBAN DE34 3701 9000 1010 4529 56, eines Kontos bei der Sparkasse Vogtland mit IBAN DE52 8705 8000 1101 6663 89, eines Kontos bei der C24 Bank GmbH mit der IBAN DE76 5002 4024 8075 4077 01 und eines Kontos bei der Revolut Bank UAB mit der IBAN LT72 3250 0537 8587 8652. Zudem war der Ehemann der Angeschuldigten Erika Kißner, der Angeschuldigte Alfred Kißner, Inhaber mehrerer Konten, namentlich eines Kontos bei der Postbank (Deutsche Bank) mit der IBAN DE43 8707 0424 0050 8218 00 und eines Kontos bei der Sparkasse Vogtland mit der IBAN DE72 8705 8000 1101 6684 54. Die Angeschuldigte Erika Kißner verfügte über eine Vollmacht für die Konten ihres Ehemanns. Schließlich war der Enkel der Angeschuldigten, Herrn Maximilian Becher, Inhaber eines Kontos bei der Commerzbank AG mit der IBAN DE82 8704 0000 0353 4831 00. Die Angeschuldigte Erika Kißner verfügte über eine Betreuungsvollmacht für Herrn Becher und eine Vollmacht für das Konto des Herrn Becher.

Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt vor dem 17.01.2023 fasste die Angeschuldigte Erika Kißner den Entschluss, sich durch wiederholte Begehung von Geldwäschestraftaten eine Einnahmequelle von einiger Dauer und Bedeutung zu schaffen. Sie verwaltete die vorgenannten Konten und erhielt dort eine Vielzahl von Überweisungen, die aus Straftaten unbekannter Täter zum Nachteil der Überweisenden stammten. Das Konto des Angeschuldigten Alfred Kißner bei der Postbank mit der IBAN DE43 8707 0424 00508218 00 verwalteten die Angeschuldigten gemeinsam. Im Einzelnen:

1. Auf dem Konto der Angeschuldigten Erika Kißner mit der IBAN DE66 8707 0424 0051 506400 (Postbank (Deutsche Bank AG)) gingen die nachfolgenden Gutschriften ein:
Am 26.05.2023 eine Überweisung in Höhe von 437,00 EUR; am 26.05.2023 eine Überweisung in Höhe von 4.689,00 EUR; am 17.10.2023 eine Überweisung in Höhe von 120,00 EUR

Bislang unbekannte Täter hatten über den Facebook-Marketplace Brennholz zum Verkauf angeboten, wobei eine Lieferung nicht beabsichtigt war. Zudem spielten sie wahrheitswidrig vor, durch Bitcoin-Anlagen verlorene Gelder wiederzubeschaffen.

2. Auf dem Konto der Angeschuldigten Erika Kißner bei der Bunq B.V. mit der IBAN DE34 37019000 1010 4529 56 ging am 28.04.2023 eine Gutschrift in Höhe von 77,00 EUR ein, wobei dieser Betrag durch unbekannte Täter erlangt wurden. Über Facebook wurden Vignetten für die Schweiz zum Preis von insgesamt 77,00 EUR inkl. Versand angeboten, wobei eine Lieferung nicht beabsichtigt war.

3. Auf dem Konto bei der Sparkasse Vogtland der Angeschuldigten Erika Kißner mit der IBAN DE52 8705 8000 1101 666389 gingen am 03.07.2024 eine Gutschrift in Höhe von 2.539,00 EUR und am 04.07.2024 in Höhe von 2.800,00 EUR ein, wobei diese Beträge zuvor durch Betrug erlangt wurden. Durch unbekannte Täter wurde eine anstehende Erbschaft vorgetäuscht und dadurch Geschädigte dazu veranlasst, Steuern und Gebühren zu entrichten. Zu einer Auszahlung der Erbschaft kam es nicht.

4. Auf dem Konto der Angeschuldigten Erika Kißner bei der 024 Bank GmbH mit der IBAN DE76 5002 4024 8075 4077 01 gingen die nachfolgenden Gutschriften ein, wobei diese zuvor durch Betrug erlangt worden waren. Im Einzelnen:
Am 31.10.2023 eine Überweisung in Höhe von 250,00 EUR; am 31.10.2023 eine Überweisung in Höhe von 700,00 EUR; am 01.11.2023 eine Überweisung in Höhe von 100,00 EUR; am 01.11.2023 eine Überweisung in Höhe von 110,00 EUR

Unter Vorspiegelung einer Darlehensgewährung wurden Geschädigte dazu veranlasst, die Gelder auf das Konto der Angeschuldigten zu überweisen. Zudem wurden unter Vorspiegelung einer Anlagemöglichkeit oder einer anderweitigen Gegenleistung Geschädigte dazu veranlasst, die Gelder zu überweisen.

5. Auf dem Konto der Angeschuldigten Erika Kißner bei der Revolut Bank UAB mit der IBAN LT72 3250 0537 8587 8652 ging am 29.03.2023 die Gutschrift eines Geschädigten in Höhe von 2.000,00 EUR ein, wobei dieser Betrag zuvor durch Betrug durch unbekannte Täter erlangt worden war. Der Geschädigte war Opfer von sogenanntem ”Lovescamming“ geworden, in deren Folge er die Überweisung auf das Konto tätigte.

6. Auf dem Bankkonto der Angeschuldigten Erika Kißner bei der Fidor Bank mit der IBAN De92 7002 2200 0077 0550 96 ging am 17.01.2023 eine Gutschrift in Höhe von 1.000,00 EUR der Bettina DE76 ein, wobei dieser zuvor durch Betrug erlangt worden war. Der Geschädigte war zuvor von bislang unbekannten Täter veranlasst worden, das Geld an einen vermeintlichen Militärarzt zu überweisen, um im Anschluss einen beim Zoll befindlichen Koffer mit Wertgut zu erhalten.

7. Auf dem Bankkonto des Maximilian Becher bei der Commerzbank mit der IBAN DE82 8704 0000 0353 4831 00 gingen nachfolgende Gutschriften ein, wobei diese zuvor durch Betrug durch unbekannte Täter erlangt wurden. Im Einzelnen:
Am 09.06.2023 eine Überweisung in Höhe von 2.000,00 EUR; am 29.06.2023 eine Überweisung in Höhe von 4.000,00 EUR; am 29.06.2023 eine Überweisung in Höhe von 1.105,70 EUR; am 30.06.2023 eine Überweisung in Höhe von 4.000,00 EUR

Die Täter hatten sich als Rudy Giovannini ausgegeben und den Geschädigten so dazu veranlasst, das Geld zu überweisen. Ein weiterer Geschädigter wurde unter Vorspiegelung einer Zahlung aus einem lWF-Fonds zur Zahlung der Gelder veranlasst. Einem andern Geschädigten wurde vorgespiegelt, er könne durch die Zahlungen seinen Kontakt, der sich als John White ausgegeben hatte, aus der Armee freikaufen.

8. Auf dem Bankkonto des Angeschuldigten Alfred Kißner bei der Sparkasse Vogtland mit der IBAN DE72 8705 8000 1101 6684 54 ging am 25.07.2024 eine Gutschrift eines Geschädigten in Höhe von 857,15 EUR ein, wobei dieser zuvor durch Betrug erlangt worden war. Der Geschädigte hatte eine vermeintliche Bearbeitungsgebühr für ein Darlehen entrichtet.

9. Auf dem Bankkonto des Alfred Kißner bei der Postbank (Deutsche Bank AG) mit der IBAN DE43 8707 0424 0050 8218 00 gingen in der Zeit vom 16.02.2023 bis 18.06.2023 Gutschriften in Höhe von insgesamt 3585,65 EUR ein, wobei diese zuvor durch Betrug durch unbekannte Täter erlangt wurden. Im Einzelnen:
Am 24.02.2023 eine Überweisung in Höhe von 2.350,00 EUR; am 09.05.2023 eine Überweisung in Höhe von 138,00 EUR; am 10.05.2023 eine Überweisung in Höhe von 235,00 EUR; am 12.05.2023 eine Überweisung in Höhe von 195,00 EUR; am 12.05.2023 eine Überweisung in Höhe von 125,00 EUR; am 15.05.2023 eine Überweisung in Höhe von 292,65 EUR; am 16.05.2023 eine Überweisung in Höhe von 150,00 EUR; am 20.11.2023 eine Überweisung in Höhe von 100,00 EUR

Über den Facebook-Marketplace wurde Brennholz zum Verkauf angeboten, wobei eine Lieferung nicht beabsichtigt war. Einem weiteren Geschädigten wurden über Facebook sechs Vignetten für die Schweiz zum Stückpreis von 23,00 EUR angeboten, wobei eine Lieferung nicht beabsichtigt war. Es handelte sich um einen Gesamtkaufpreis von 138,00 EUR. Ein anderer Geschädigter war Opfer von sogenanntem ”Lovescamming“ geworden, in dessen Folge er die Überweisung auf das Konto getätigt hatte. Einem weiteren Geschädigten wurden über Facebook dreizehn Vignetten für die Schweiz zum Preis von insgesamt 195,00 EUR inkl. Versand zum Verkauf angeboten, wobei eine Lieferung nicht beabsichtigt war.
Ein Geschädigter hatte online einen Kredit abgeschlossen und wurde in der Folge aufgefordert unter anderem den Betrag von 100 Euro auf das Konto zu überweisen. Zu einer Auszahlung der Kreditsumme kam es indes nicht. Ein weiterer Geschädigter hatte über Facebook eine JBL Partybox 310 zum Preis von 150,00 EUR erworben, wobei eine Lieferung der Ware nicht beabsichtigt war und nicht erfolgte.

10. Auf dem Konto des Alfred Kißner bei der Postbank (Deutsche Bank AG) mit der IBAN DE43 8707 0424 0050 8218 00 gingen zudem folgende Gutschriften ein:
Am 13.02.2024 eine Überweisung in Höhe von 850,00 EUR; am 21.02.2024 eine Überweisung in Höhe von 700,00 EUR; am 12.03.2024 eine Überweisung in Höhe von 2.060,00 EUR; am 18.03.2024 eine Überweisung in Höhe von 1.086,00 EUR

Die Angeschuldigte Erika Kißner hatte am 21.02.2024 einen Geschädigten unter Vortäuschung ihrer Fähigkeit und ihres Willens zur Rückzahlung um ein Darlehen in Höhe von 700 Euro gebeten, welches auf das Konto überwiesen werden sollte. In der Folge zahlte die Angeschuldigte das Darlehen trotz Aufforderung nicht zurück. Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt vor dem oder am 21.02.2024 hatte die Angeschuldigte Erika Kißner einen weiteren Geschädigten unter Vortäuschung ihrer Fähigkeit und ihres Willens zur Rückzahlung um ein Darlehen in Höhe von 850,00 Euro gebeten. Eine Rückzahlung erfolgte nicht. Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt vor dem oder am 12.03.2024 und vor dem oder am 18.03.2024 hatten die Angeschuldigten aufgrund ihres zuvor gefassten gemeinsamen Tatplanes im bewussten und gewollten Zusammenwirken einem Geschädigten jeweils unter Vortäuschung ihrer Fähigkeit und ihres Willens zur Rückzahlung um ein Darlehen in Höhe von 2.060 Euro und 1.086 Euro gebeten. Eine Rückzahlung des Darlehens erfolgte nicht.

Die Angeschuldigten Theresia Erika Kißner und Alfred Kißner haften als Gesamtschuldner in Höhe von 6.731,65 EUR.

Ihnen könnte daher ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden sein, was zu Unrecht aus der Tat erlangt wurde.

Gemäß § 111l Abs. 1 und 3 Strafprozessordnung (StPO) wird Ihnen nach § 111l Abs. 4 StPO hiermit die Sicherung von Vermögenswerten aufgrund Arrestvollziehung gegen die o.g. Personen (Arrestschuldner) bekannt gemacht.

Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, möglichst zeitnah unter Angabe des o.g. Aktenzeichens zu erklären, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes geltend machen wollen bzw. ob Sie Ihre Ansprüche bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Die Anmeldung kann formlos erfolgen und ist kostenfrei.

Bitte fügen Sie – soweit möglich – Ihrer Anmeldung Unterlagen bei (z.B. Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, Schriftverkehr, Lichtbilder, Versicherungsunterlagen, Rechnungen usw.), die geeignet sind, Ihren Anspruch glaubhaft zu machen.

Im Falle einer zukünftigen rechtskräftigen Entscheidung, in der auf eine Einziehung von Wertersatz erkannt wird, ist dann im Rahmen eines Verteilungsverfahrens über Ihren geltend gemachten Anspruch zu entscheiden.
In diesem Verteilungsverfahren kann eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft nur dann erfolgen, wenn alle anmeldenden Anspruchsinhaber vollständig entschädigt werden können.

Dazu werden nach Rechtskraft die Anspruchsinhaber nochmals nach § 459i StPO über die Möglichkeit zur Anmeldung ihrer Ansprüche gegen o.g. Personen und über das Verfahren zur Auskehrung gesicherter und beigetriebener Vermögenswerte informiert.
Machen Sie Ihre Ansprüche dann nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Da eine Entschädigung vor der rechtskräftigen Entscheidung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

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