Die AMF-Fahrzeugbau GmbH aus Laatzen hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens einen wichtigen Schritt zur Fortführung ihres Geschäftsbetriebs eingeleitet. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 16. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 59 IN 255/26 die Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung beschlossen und eine vorläufige Sachwalterin bestellt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Bremer Straße 4–6, 30880 Laatzen, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 207810 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Benjamin Witt und Carsten Gröbitz.
Zur vorläufigen Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Karina Schwarz von der Kanzlei Schwarz Rühmland & Partner aus Magdeburg bestellt. Im Unterschied zu einem klassischen Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung bei einer Eigenverwaltung im Amt und führt die Geschäfte des Unternehmens weiterhin selbstständig. Die Aufgabe der Sachwalterin besteht darin, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die Antragstellerin unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin berechtigt bleibt, ihr Vermögen selbst zu verwalten und darüber zu verfügen. Die Eigenverwaltung gilt als Instrument des modernen Insolvenzrechts und wird insbesondere dann eingesetzt, wenn realistische Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens bestehen.
Die AMF-Fahrzeugbau GmbH ist im Bereich des Sonder- und Fahrzeugbaus tätig. Nach öffentlich verfügbaren Informationen entwickelt und produziert das Unternehmen insbesondere maßgeschneiderte Fahrzeuglösungen für unterschiedliche gewerbliche Einsatzbereiche. Dazu zählen unter anderem der Ausbau von Nutzfahrzeugen sowie die Konstruktion spezieller Fahrzeugaufbauten, die an individuelle Kundenanforderungen angepasst werden. Derartige Unternehmen nehmen in ihren jeweiligen Marktsegmenten häufig eine wichtige Rolle als spezialisierte Zulieferer und Systemanbieter ein.
Die Anordnung der Eigenverwaltung wird von vielen Unternehmen als Chance genutzt, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen, ohne den laufenden Geschäftsbetrieb vollständig aus der Hand geben zu müssen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern, bestehende Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten und die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens nachhaltig zu stabilisieren.
Für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner der AMF-Fahrzeugbau GmbH bedeutet die Entscheidung des Gerichts zunächst Kontinuität. Ob die angestrebte Sanierung erfolgreich verläuft und ein Insolvenzplan erarbeitet werden kann, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen. Die Voraussetzungen für eine Fortführung des Unternehmens unter dem Schutz des Insolvenzrechts sind mit der angeordneten Eigenverwaltung jedoch geschaffen worden.