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„Die Kunden haben ein Recht auf klare Antworten“ – Rechtsanwalt Maurice Högel zur FMA-Verfügung gegen die TGI AG

blueberrykings111 (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat Ende Mai 2026 harte Maßnahmen gegen die TGI AG verhängt. Die Behörde untersagte den weiteren Vertrieb mehrerer Produkte und ordnete an, dass die TGI AG die von Kunden entgegengenommenen Gelder innerhalb von vier Monaten nicht weiter halten darf.

Viele Kunden stellen sich nun dieselben Fragen: Bekomme ich mein Geld zurück? Was passiert mit dem Gold? Wem gehören die Gewinne aus dem gestiegenen Goldpreis? Und müssen erhaltene Rabatte zurückgezahlt werden?

Darüber sprachen wir mit Rechtsanwalt Maurice Högel.

Herr Högel, wie ernst ist die aktuelle Situation für die Kunden der TGI AG?

Die Situation ist ernst. Das sollte man offen sagen.

Wir reden hier nicht über ein Missverständnis oder eine kleine Beanstandung. Die FMA ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die TGI AG mit bestimmten Produkten ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrieben haben soll, ohne die dafür notwendige Bewilligung zu besitzen.

Zusätzlich hat die Behörde angeordnet, dass die angenommenen Kundengelder nicht weiter gehalten werden dürfen.

Spätestens jetzt müssen die Kunden Antworten bekommen.

Was bedeutet die Anordnung der FMA konkret?

Nach meinem Verständnis sagt die Behörde im Kern: So wie bisher darf es nicht weitergehen.

Die TGI AG darf die betreffenden Produkte nicht weiter vertreiben und soll die angenommenen Gelder nicht dauerhaft behalten.

Für die Kunden stellt sich deshalb zwangsläufig die Frage, wie die Gesellschaft diese Vorgaben erfüllen will.

Bis heute gibt es aus Sicht vieler Kunden noch immer zu wenig konkrete Informationen.

Heißt das, die Kunden bekommen automatisch ihr Geld zurück?

Automatisch leider nicht.

Die Verfügung der FMA ersetzt keine gerichtliche Entscheidung über einzelne Verträge.

Aber die Kunden dürfen erwarten, dass die TGI AG erklärt, wie sie mit den eingezahlten Geldern umgehen wird.

Gerade weil die Behörde die weitere Haltung dieser Gelder untersagt hat, entsteht ein erheblicher Aufklärungsbedarf.

Die TGI AG hat jahrelang mit Gold geworben. Was passiert jetzt mit diesem Gold?

Genau hier beginnt eines der größten Probleme.

Viele Kunden gehen davon aus, dass für ihr Geld Gold gekauft wurde.

Dann muss man aber auch fragen dürfen:

  • Wo befindet sich dieses Gold?
  • Wer verwahrt es?
  • Wer ist Eigentümer?
  • Gibt es unabhängige Nachweise?
  • Wurde tatsächlich für jeden Kunden Gold gekauft?

Das sind keine unverschämten Fragen. Das sind Fragen, auf die Kunden ein Recht haben.

Gibt es auf diese Fragen derzeit klare Antworten?

Zumindest öffentlich nicht in dem Umfang, den man bei einem solchen Vorgang erwarten würde.

Gerade jetzt wäre vollständige Transparenz notwendig.

Wenn Gold vorhanden ist, sollte sich das dokumentieren lassen.

Wenn kein Gold vorhanden ist oder nicht in dem Umfang, wie Kunden erwarten, muss auch das offen kommuniziert werden.

Vertrauen entsteht nicht durch Werbeversprechen, sondern durch überprüfbare Fakten.

Der Goldpreis ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Wem gehört dieser Gewinn?

Das hängt davon ab, wem das Gold gehört.

Wenn tatsächlich Gold für den jeweiligen Kunden gekauft und ihm zugeordnet wurde, spricht vieles dafür, dass ihm auch die Wertsteigerung zusteht.

Sollte dagegen nie konkretes Kundeneigentum entstanden sein, wird die rechtliche Lage komplizierter.

Genau deshalb ist die Eigentumsfrage so wichtig.

Viele Kunden fragen derzeit nicht nur: „Wo ist mein Gold?“

Sie fragen auch: „Wenn mein Gold existiert, wem gehört der Gewinn?“

Kann die TGI AG sagen: Das Gold gehört uns, die Wertsteigerung behalten wir?

Das wird sich rechtlich nur beantworten lassen, wenn die tatsächlichen Vertragsverhältnisse vollständig offengelegt werden.

Aber eines ist klar:

Wenn jahrelang der Eindruck vermittelt wurde, dass Kundengelder in Gold fließen und die Kunden von Goldpreisentwicklungen profitieren, dann wird man diese Erwartungen nicht einfach ignorieren können.

Was ist mit den Rabatten? Müssen Kunden diese zurückzahlen?

Interessant ist hier die Klarstellung der FMA vom 11. Juni.

Die Behörde hat ausdrücklich erklärt, dass sie nicht angeordnet hat, ausgezahlte Rabatte oder Prämien zurückzufordern oder mit Rückzahlungen zu verrechnen.

Das ist eine wichtige Aussage.

Die FMA sagt damit sinngemäß: Wer behauptet, die Behörde verlange die Rückzahlung der Rabatte, kann sich darauf nicht berufen.

Heißt das, die Kunden dürfen die Rabatte auf jeden Fall behalten?

So weit würde ich nicht gehen.

Die FMA hat nur erklärt, dass sie eine solche Rückforderung nicht angeordnet hat.

Ob sich aus einzelnen Verträgen oder aus zivilrechtlichen Vorschriften später andere Ansprüche ergeben könnten, ist eine andere Frage.

Aber derzeit gibt es jedenfalls keine bekannte Anordnung der FMA, wonach sämtliche Rabatte zurückgezahlt werden müssten.

Was kritisieren Sie an der bisherigen Situation?

Vor allem die fehlende Transparenz.

Je länger Kunden auf klare Antworten warten, desto größer wird die Verunsicherung.

Viele Betroffene wissen aktuell nicht:

  • Was passiert mit ihrem Vertrag?
  • Was passiert mit ihrem Geld?
  • Was passiert mit ihrem Gold?
  • Welche Rechte haben sie?
  • Welche Fristen laufen?

Diese Unsicherheit hätte längst reduziert werden können.

Was müsste die TGI AG jetzt tun?

Aus meiner Sicht sofort und vollständig offenlegen:

  • Wie viele Kunden betroffen sind.
  • Wie hoch die Kundengelder sind.
  • Wie hoch die Goldbestände sind.
  • Wo diese Bestände liegen.
  • Wer Eigentümer ist.
  • Wie die behördlichen Vorgaben umgesetzt werden.
  • Wie mögliche Rückzahlungen oder Rückabwicklungen aussehen sollen.

Alles andere wird die Vertrauenskrise weiter verschärfen.

Ihr Fazit?

Die Kunden müssen endlich Klarheit bekommen.

Die FMA hat sehr deutliche Maßnahmen ergriffen. Jetzt reicht es nicht mehr aus, allgemeine Durchhalteparolen auszugeben.

Die entscheidenden Fragen sind bis heute unbeantwortet:

Wo sind die Kundengelder? Wo ist das Gold? Wem gehört das Gold? Und wer bekommt die Gewinne aus dem gestiegenen Goldpreis?

Solange diese Fragen nicht transparent beantwortet werden, wird die Unsicherheit bei den Kunden weiter wachsen.

Betroffene Anleger sollten ihre Verträge rechtlich prüfen lassen und ihre Ansprüche sichern.

Weitere Informationen: www.rae-bemk.de

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