Die juristischen Probleme des österreichischen Immobilienunternehmers René Benko nehmen weiter zu. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine dritte Anklage gegen den Gründer der insolventen Signa-Gruppe eingebracht. Die Vorwürfe reichen von schwerem Betrug bis hin zur betrügerischen Krida. Im Zentrum steht diesmal eine mutmaßliche Schädigung einer Stiftung des Investors Hans Peter Haselsteiner in Millionenhöhe.
Vorwurf: Stiftung um fünf Millionen Euro geschädigt
Nach Angaben der WKStA soll Benko einer Familienstiftung beziehungsweise deren Vertretern eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben haben. Dadurch sei die Stiftung um insgesamt rund fünf Millionen Euro geschädigt worden.
Den Ermittlungen zufolge befand sich die Signa-Gruppe bereits in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, als Benko die Stiftung dazu veranlasst haben soll, rund 3,3 Millionen Euro zu überweisen. Zusätzlich soll die Stiftung auf die Rückforderung weiterer etwa 1,7 Millionen Euro verzichtet haben.
Die insgesamt fünf Millionen Euro hätten laut Vereinbarung bis spätestens Ende Juni 2024 zurückgezahlt werden sollen. Eine Rückzahlung erfolgte jedoch nicht.
Auch Luxus-Jagdgewehr Teil der Anklage
Die neue Anklage umfasst zudem einen weiteren Vorwurf im Zusammenhang mit den laufenden Insolvenzverfahren gegen Benko.
Demnach soll der Unternehmer Vermögenswerte gegenüber seinen Gläubigern verschwiegen haben. Konkret geht es um ein Jagdgewehr mit einem geschätzten Wert von rund 80.000 Euro. Dieser Aspekt ergänzt bereits bestehende Anklagen wegen mutmaßlicher Gläubigerschädigung.
Die Ermittlungen zu weiteren Vermögenswerten und möglichen Gläubigerbenachteiligungen dauern weiterhin an.
Weitere Ermittlungen wegen mutmaßlicher Täuschung eines Gerichts
Parallel dazu verfolgt die WKStA einen weiteren Ermittlungsstrang. Dabei geht es um eine Angehörige Benkos, seine Ehefrau Nathalie Benko.
Nach Angaben der Ermittler soll sie in einem Zivilverfahren versucht haben, ein Gericht über die Herkunft von zwei Millionen Euro zu täuschen. Die Gelder sollen aus dem Umfeld der Insolvenzmasse stammen. Gegenüber dem Gericht sei erklärt worden, dass es sich um Unterhaltszahlungen und nicht um Schenkungen gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft prüft in diesem Zusammenhang den Verdacht des schweren Betrugs. Benko wird dabei eine Beteiligung an den Vorgängen vorgeworfen.
Bereits zwei Verurteilungen
René Benko befindet sich seit seiner Festnahme im Januar 2025 in Untersuchungshaft. Diese wurde mehrfach verlängert.
Im Oktober 2025 wurde er in einem ersten Strafverfahren wegen wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwürfe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Im Dezember folgte eine weitere Verurteilung in einer separaten Krida-Causa. Beide Entscheidungen sind bislang nicht rechtskräftig.
Umfangreiche Ermittlungen dauern an
Die aktuelle Anklage ist nur ein Teil eines deutlich größeren Ermittlungsverfahrens. Die WKStA untersucht derzeit insgesamt 17 voneinander getrennte Sachverhaltskomplexe rund um den Zusammenbruch der Signa-Gruppe.
Dabei stehen unter anderem folgende Vorwürfe im Raum:
- Betrügerische Krida
- Schwerer Betrug
- Untreue
- Gläubigerbegünstigung
- Förderungsmissbrauch
Die Ermittlungen richten sich nicht ausschließlich gegen Benko. Auch weitere ehemalige Geschäftspartner und Personen aus seinem Umfeld stehen im Fokus der Behörden.
Unschuldsvermutung gilt weiterhin
Trotz der nunmehr dritten Anklage gilt für René Benko weiterhin die Unschuldsvermutung. Über die Vorwürfe wird nun das zuständige Landesgericht Innsbruck entscheiden müssen.
Sollte es zu einer Verurteilung wegen der aktuell erhobenen Vorwürfe kommen, droht dem früheren Signa-Chef eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Die Anklage wurde bereits von der Oberstaatsanwaltschaft Wien sowie dem österreichischen Justizministerium geprüft und genehmigt.
Mit jeder weiteren Anklage wächst jedoch der juristische Druck auf den einstigen Immobilienmilliardär, dessen Signa-Imperium zu den größten Unternehmenszusammenbrüchen im deutschsprachigen Raum zählt.