Kontopfändungen können Betroffene innerhalb kürzester Zeit in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Obwohl das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sicherstellen soll, dass ein gesetzlich geschützter Freibetrag für den Lebensunterhalt erhalten bleibt, zeigt die Beratungspraxis, dass die Umsetzung häufig mit Problemen verbunden ist. Die Verbraucherzentrale Sachsen nimmt dies zum Anlass, im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 über Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
Die Frage „Wie komme ich an mein Geld?“ gehört zu den häufigsten Anliegen in der Schuldner- und Insolvenzberatung. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, welche Ansprüche ihnen bei einer Kontopfändung zustehen und wie sie weiterhin ihre laufenden Ausgaben bestreiten können.
Das Pfändungsschutzkonto stellt dabei einen wichtigen Schutzmechanismus dar. Es gewährleistet, dass ein gesetzlich festgelegter monatlicher Freibetrag nicht von Gläubigern gepfändet werden kann. Für Personen mit Unterhaltspflichten oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen können sich diese Freibeträge zusätzlich erhöhen.
In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Schwierigkeiten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale erfolgen Umwandlungen in ein P-Konto teilweise verspätet. Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt oder vorhandenes Guthaben bleibt vorübergehend gesperrt. Für die Betroffenen können die Folgen gravierend sein: Mietzahlungen, Energiekosten, Einkäufe für den täglichen Bedarf oder notwendige Medikamente lassen sich zeitweise nicht mehr finanzieren.
„Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung. Wenn der Zugang zum eigenen Geld eingeschränkt ist, geraten viele Menschen zusätzlich unter erheblichen Druck“, erklärt Cornelia Hansel, Schuldner- und Insolvenzberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 informiert die Verbraucherzentrale Sachsen deshalb umfassend über Pfändungsschutz, Möglichkeiten der Schuldenregulierung sowie Wege in die Verbraucherinsolvenz. Die Angebote richten sich an Betroffene, Angehörige und alle Interessierten.
Am Dienstag, 16. Juni 2026, findet von 13:00 bis 16:00 Uhr eine Telefonsprechstunde zum Pfändungsschutzkonto statt. Ratsuchende können sich unter der Telefonnummer 0341 9608923 direkt an die Expertinnen und Experten wenden.
Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale Sachsen am Donnerstag, 18. Juni 2026, um 16:30 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema „Verbraucherinsolvenz – Ein Weg zur Restschuldbefreiung“ an. Interessierte können sich über die Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden.
Die Verbraucherzentrale appelliert an Betroffene, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig professionelle Unterstützung sucht, kann die Folgen einer Kontopfändung oftmals deutlich abmildern und Perspektiven für einen wirtschaftlichen Neuanfang entwickeln.