Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erhebliche Risiken für Mieterinnen und Mieter. Nach Auffassung der Verbraucherschützer bleiben trotz einzelner Verbesserungen zentrale Kostenfallen bestehen, die insbesondere Haushalte mit fossilen Heizsystemen künftig zusätzlich belasten könnten.
Sachsen weist unter den deutschen Flächenländern die höchste Mieterquote auf. Umso kritischer bewertet die Verbraucherzentrale die vorgesehenen Regelungen. „Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt Mieterinnen und Mieter bei den größten Kostenrisiken im Regen stehen“, warnt Lorenz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen. Vor allem der weiterhin mögliche Einbau neuer Gas- und Ölheizungen könne für viele Haushalte erhebliche finanzielle Folgen haben.
Positiv bewertet die Verbraucherzentrale zwar, dass Vermieterinnen und Vermieter künftig an bestimmten Heizkosten beteiligt werden sollen. Ab 2028 ist vorgesehen, dass CO₂-Kosten, Gasnetzentgelte sowie zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Biogas grundsätzlich zwischen Mietparteien und Eigentümern hälftig aufgeteilt werden.
Aus Sicht der Verbraucherschützer greift diese Entlastung jedoch zu kurz. Der eigentliche Brennstoffpreis für Gas und Öl bleibt weiterhin vollständig Sache der Mieterinnen und Mieter. Gerade dieser Kostenblock unterliegt erheblichen Schwankungen. Während der Energiekrise im Jahr 2022 stiegen die Gaspreise für private Haushalte zeitweise um rund 37 Prozent. Ähnliche Entwicklungen seien auch künftig nicht auszuschließen.
Besonders kritisch sieht die Verbraucherzentrale die geplante Begrenzung bei der Kostenbeteiligung für Biogas. Die vorgesehene hälftige Aufteilung soll lediglich bis zu einem Biogasanteil von 30 Prozent gelten. Gleichzeitig sieht die sogenannte Bio-Treppe ab dem Jahr 2040 einen Anteil von 60 Prozent vor. Die darüber hinausgehenden Kosten müssten Mieterinnen und Mieter dann allein tragen.
Hinzu kommt die Möglichkeit der Modernisierungsumlage. Investieren Vermieter in den Einbau neuer fossiler Heizungsanlagen, können sie einen Teil dieser Ausgaben über die Nettokaltmiete auf die Mieterschaft umlegen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale droht dadurch eine doppelte Belastung: Einerseits durch steigende Heizkosten, andererseits durch höhere Mieten.
Ein weiteres Problem sehen die Verbraucherschützer in der praktischen Umsetzung bestehender Regelungen. Bereits heute würden viele Mieterinnen und Mieter ihre Ansprüche aus dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz nicht geltend machen – sei es aus Unkenntnis oder aus Sorge vor Konflikten mit dem Vermieter. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wiederhole diesen Fehler, da die Durchsetzung der Rechte erneut weitgehend den Betroffenen selbst überlassen werde. Dies gelte insbesondere bei Gasetagenheizungen, bei denen Mieter den Vermieteranteil eigenständig einfordern müssen.
Vor diesem Hintergrund fordert die Verbraucherzentrale Sachsen mehrere Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Dazu zählen die Abschaffung der vorgesehenen Deckelung bei den Biogaskosten, ein vollständiger Ausschluss fossiler Heizungen von der Modernisierungsumlage sowie verbindliche Informationspflichten der Vermieter nach einem Heizungswechsel. Darüber hinaus müsse die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stärker durch die zuständigen Behörden überwacht werden, damit die Rechtsdurchsetzung nicht allein zulasten der Mieterinnen und Mieter gehe.
Betroffene können sich bei Fragen zu ihren Rechten oder zur Überprüfung ihrer Heizkostenabrechnungen an die Energie- und Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Angesichts der geplanten Gesetzesänderungen dürfte die Bedeutung einer unabhängigen Beratung in den kommenden Jahren weiter zunehmen.