Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Instinet Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main umfassende Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet. Die aufsichtliche Maßnahme wurde nach Angaben der Behörde erforderlich, nachdem mehrere Prüfungen erhebliche Defizite in der Geschäftsorganisation des Instituts aufgedeckt hatten.
Wie die BaFin mitteilt, wurden unter anderem Mängel bei der Risikoanalyse, der Organisation der Geldwäschebeauftragtenfunktion, dem Kunden-Onboarding, der Risikobewertung von Kunden sowie bei der Umsetzung verstärkter Sorgfaltspflichten festgestellt. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde entsprach die Geschäftsorganisation in den geprüften Bereichen nicht den gesetzlichen Anforderungen des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) und des Geldwäschegesetzes (GwG).
Besonders kritisch bewertet die BaFin, dass die vom Institut selbst eingeleiteten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nicht den gewünschten Erfolg brachten. Deshalb griff die Aufsicht nun mit einer formellen Anordnung ein und verpflichtete die Instinet Germany GmbH zur Umsetzung weiterer Maßnahmen sowie zu regelmäßigen Fortschrittsberichten.
Die Anforderungen an Wertpapierinstitute im Bereich der Geldwäscheprävention sind hoch. Institute müssen über wirksame interne Sicherungssysteme verfügen, um Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren. Hierzu gehören insbesondere angemessene Kontrollmechanismen, risikoorientierte Kundenprüfungen und eine laufende Überwachung geschäftlicher Beziehungen.
Die Anordnungen der BaFin beruhen auf § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz sowie § 5 Absatz 4 Satz 1 Wertpapierinstitutsgesetz. Die Maßnahmen sind seit dem 4. Mai 2026 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 57 Geldwäschegesetz.
Die Entscheidung verdeutlicht erneut die Bedeutung einer funktionierenden Compliance-Struktur im Finanzsektor. Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zählt zu den zentralen Aufgaben der Finanzaufsicht und wird von den Behörden zunehmend konsequent überwacht.