Im milliardenschweren Insolvenzkomplex rund um die Signa-Gruppe hat der Insolvenzverwalter von René Benko einen juristischen Rückschlag erlitten. Das Liechtensteiner Oberlandesgericht hat eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung gegen die Ingbe-Stiftung aufgehoben. Damit kann Ingeborg Benko, die Mutter des Signa-Gründers, ihre Rechte als Stifterin wieder uneingeschränkt wahrnehmen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vermögenswerte von rund 50 Millionen Schweizer Franken, die durch die einstweilige Verfügung vorläufig gesichert worden waren. Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die weiteren Bemühungen haben, Vermögenswerte für die Gläubiger der zusammengebrochenen Signa-Gruppe zu sichern.
Streit um Vermögen im Umfeld der Benko-Familie
Die Ingbe-Stiftung spielt seit längerem eine zentrale Rolle bei den Ermittlungen und juristischen Auseinandersetzungen rund um das Vermögen von René Benko. Die Stiftung trägt den Namen von Ingeborg Benko und gehört zu den Vermögensstrukturen, die nach dem Zusammenbruch des Signa-Imperiums verstärkt in den Fokus gerückt sind.
Nach Auffassung des Insolvenzverwalters Andreas Grabenweger soll Vermögen aus dem Einflussbereich René Benkos in die Stiftung übertragen worden sein. Ziel dieser Maßnahmen könnte nach Ansicht der Insolvenzverwaltung gewesen sein, Vermögenswerte dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen.
Die Gegenseite weist diesen Vorwurf zurück. Sie argumentiert, dass die Vermögenswerte der Stiftung nicht René Benko gehören würden. Zwar stamme das Geld ursprünglich aus seinem Umfeld, die Begünstigten der Stiftung seien jedoch Familienmitglieder, insbesondere Ingeborg Benko.
Genau diese Frage, wem die Vermögenswerte wirtschaftlich tatsächlich zuzurechnen sind, dürfte auch künftig im Zentrum weiterer Verfahren stehen.
Gericht sieht Voraussetzungen für Sicherungsmaßnahme nicht erfüllt
Mit der nun aufgehobenen einstweiligen Verfügung waren Vermögenswerte in Höhe von rund 50 Millionen Franken vorläufig blockiert worden. Das Oberlandesgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung dieser Maßnahme nicht ausreichend vorliegen.
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass die rechtliche Auseinandersetzung beendet ist. Vielmehr betrifft sie zunächst die vorläufige Sicherung der Vermögenswerte. Die eigentliche Frage nach den Eigentums- und Vermögensverhältnissen bleibt weiterhin Gegenstand möglicher weiterer Verfahren.
Für die Insolvenzverwaltung stellt die Entscheidung dennoch einen Rückschlag dar, da die angestrebte Sicherung erheblicher Vermögenswerte zunächst nicht aufrechterhalten werden konnte.
Hohe Verfahrenskosten für Insolvenzverwalter
Zusätzlich zur Aufhebung der Verfügung muss der Insolvenzverwalter nach dem Gerichtsbeschluss erhebliche Verfahrenskosten tragen.
Nach Medienberichten belaufen sich diese auf insgesamt rund 317.000 Schweizer Franken. Davon entfallen etwa 164.000 Franken auf die Ingbe-Stiftung und weitere rund 153.000 Franken auf Ingeborg Benko.
Die Kostenentscheidung verdeutlicht die wirtschaftliche Dimension der juristischen Auseinandersetzungen, die mittlerweile in mehreren Ländern und vor verschiedenen Gerichten geführt werden.
Rechtsstreit könnte noch weitergehen
Trotz der Niederlage ist das Verfahren möglicherweise noch nicht abgeschlossen. Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger hat weiterhin die Möglichkeit, den Fall vor das Liechtensteiner Höchstgericht zu bringen.
Ob dieser Schritt tatsächlich erfolgt, ist derzeit noch offen. Angesichts der Bedeutung der Vermögenswerte für die Insolvenzmasse der Signa-Gruppe erscheint eine Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung jedoch durchaus denkbar.
Für die Gläubiger der Signa-Insolvenz ist die Frage von erheblicher Bedeutung. Je mehr Vermögenswerte erfolgreich gesichert und der Insolvenzmasse zugeführt werden können, desto höher fallen potenziell die späteren Rückzahlungen aus.
Signa-Komplex bleibt eines der größten Insolvenzverfahren Europas
Der Fall zeigt erneut, wie komplex die Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs geworden ist. Nach der Insolvenz der Unternehmensgruppe versuchen Insolvenzverwalter in mehreren Ländern, Vermögenswerte zu identifizieren und mögliche Ansprüche gegen Beteiligte durchzusetzen.
Dabei geraten nicht nur Gesellschaften der Signa-Gruppe selbst in den Fokus, sondern auch Stiftungen, Beteiligungsstrukturen und Vermögenswerte im familiären Umfeld des Firmengründers.
Juristen erwarten deshalb, dass zahlreiche Verfahren noch über Jahre hinweg Gerichte beschäftigen werden.
Fazit
Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen die Ingbe-Stiftung stellt einen wichtigen Teilerfolg für Ingeborg Benko und die Stiftung dar. Für den Insolvenzverwalter von René Benko bedeutet die Entscheidung dagegen einen spürbaren Rückschlag im Bemühen, Vermögenswerte für die Gläubiger der Signa-Insolvenz zu sichern.
Ob die juristische Auseinandersetzung damit beendet ist, bleibt allerdings offen. Sollte der Fall vor das Liechtensteiner Höchstgericht gelangen, könnte die Frage nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Zuordnung der Millionenvermögen erneut überprüft werden. Für die Gläubiger der Signa-Gruppe bleibt die Entwicklung daher von erheblicher Bedeutung.