Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor der Internetseite vermoegensverwaltung-braunenberg.de gewarnt. Nach Angaben der Finanzaufsicht verfügen die bislang unbekannten Betreiber der Webseite nicht über die erforderliche Erlaubnis, um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.
Wie die BaFin mitteilt, besteht der Verdacht, dass über die Internetseite entsprechende Dienstleistungen ohne die notwendige behördliche Zulassung angeboten werden. Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen wollen, benötigen hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Ohne eine solche Genehmigung dürfen derartige Geschäfte nicht angeboten oder durchgeführt werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde der Umstand, dass die Betreiber offenbar den Namen eines tatsächlich existierenden und regulierten Unternehmens verwenden. Die BaFin betont ausdrücklich, dass keinerlei Verbindung zwischen der Webseite vermoegensverwaltung-braunenberg.de und der lizenzierten VVB – Vermögensverwaltung Braunenberg GmbH besteht. Damit liegt der Verdacht eines Identitätsmissbrauchs nahe.
Bei Fällen dieser Art versuchen unbekannte Akteure häufig, durch die Verwendung von Unternehmensnamen, Logos oder anderen Merkmalen seriöser Finanzdienstleister das Vertrauen potenzieller Anleger zu gewinnen. Für Verbraucher ist es dadurch oftmals schwierig, auf den ersten Blick zwischen einem regulierten Anbieter und einer möglicherweise betrügerischen Webseite zu unterscheiden.
Die BaFin weist daher regelmäßig darauf hin, dass Anleger vor einer Geldanlage die Identität und Zulassung eines Anbieters sorgfältig überprüfen sollten. Hierfür stellt die Behörde auf ihrer Internetseite eine Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der überprüft werden kann, ob ein Unternehmen über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt.
Wer bereits Kontakt zu der genannten Webseite hatte oder dort persönliche Daten beziehungsweise Geld übermittelt hat, sollte die Vorgänge genau dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Zudem kann es sinnvoll sein, Konto- und Depotbewegungen sorgfältig zu überwachen und verdächtige Aktivitäten unverzüglich der eigenen Bank zu melden.
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Danach kann die BaFin die Öffentlichkeit über Unternehmen oder Internetangebote informieren, die möglicherweise unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten.
Die aktuelle Warnung reiht sich in eine Vielzahl von Maßnahmen der Finanzaufsicht gegen nicht autorisierte Anbieter ein. Anlegern wird empfohlen, bei Finanzangeboten im Internet stets besondere Vorsicht walten zu lassen und sich nicht allein auf professionell gestaltete Webseiten oder vermeintliche Referenzen zu verlassen.