Für die BEW Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Köln hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 2. Juni 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 70a IN 67/26 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Voigtelstraße 1 in 50933 Köln und ist beim Amtsgericht Bonn unter der Handelsregisternummer HRB 23593 eingetragen. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Agnes Hochstatter.
Der Insolvenzantrag war am 26. Februar 2026 beim Amtsgericht Köln eingegangen. Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt.
Die BEW Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH war als Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft tätig. Zu den typischen Aufgaben solcher Unternehmen gehören der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Gesellschaften. Die Gesellschaft fungierte unter anderem als persönlich haftende Gesellschafterin der AGHOC Consult GmbH & Co. KG und war eng mit deren geschäftlichen Aktivitäten verbunden.
Die zeitgleiche Insolvenzentwicklung bei der AGHOC Consult GmbH & Co. KG und ihrer Komplementärgesellschaft verdeutlicht die wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der Unternehmensstruktur. Auch der Insolvenzantrag der AGHOC Consult GmbH & Co. KG wurde am selben Tag mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse stellt fest, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Verteilung von Vermögenswerten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgt.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Köln endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der BEW Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung unterstreicht die schwierige wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, die nach den gerichtlichen Feststellungen über keine ausreichende Insolvenzmasse verfügte.