Für die DKI eins GmbH mit Sitz im Kiwi Tower, Am Kiel-Kanal 1 in 24106 Kiel, hat das Amtsgericht Kiel die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 25 IN 152/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kiel unter der Handelsregisternummer HRB 13446 KI eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Norman Reitz. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der Kanzlei ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB aus Hamburg tätig.
Das Gericht ordnete am 8. Juni 2026 um 12:00 Uhr zur Sicherung des Schuldnervermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Romey aus Hamburg bestellt.
Mit dem Beschluss dürfen Verfügungen der DKI eins GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Einschränkung betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern. Ziel der Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern.
Die DKI eins GmbH war Teil der Unternehmensgruppe Deutsche Kapital Invest. Die Gesellschaft wurde als Objekt- beziehungsweise Beteiligungsgesellschaft innerhalb der Immobilien- und Investmentstruktur der Gruppe eingesetzt. Solche Gesellschaften dienen regelmäßig dem Erwerb, dem Halten, der Entwicklung und der Verwaltung von Immobilienprojekten oder Beteiligungen. Die Deutsche Kapital Invest-Gruppe war insbesondere im Bereich Immobilieninvestments, Projektentwicklungen und Kapitalanlagen tätig und realisierte verschiedene Wohn- und Gewerbeimmobilienprojekte.
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. Dabei wird insbesondere untersucht, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie stellt jedoch einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren dar und dient dem Schutz der Gläubiger sowie der Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte der DKI eins GmbH.