Der Verein Uni und Kind e. V. mit Sitz am Augustinerbach 2a in 52062 Aachen befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Aachen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 92 IN 102/26 am 1. Juni 2026 um 08:23 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Schmitz aus Aachen bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen des Vereins über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern des Vereins untersagt, Zahlungen direkt an den Verein zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verein vorläufig gestoppt beziehungsweise bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt.
Der Verein Uni und Kind e. V. ist unter der Vereinsregisternummer VR 3185 beim Amtsgericht Aachen eingetragen. Gesetzlich vertreten wird der Verein durch den Vorstand, dessen Vorsitzende Sophie Schenkat ist.
Der Verein engagiert sich im Bereich der Vereinbarkeit von Studium, Wissenschaft, Beruf und Familie. Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung von Studierenden mit Kindern, die Förderung familienfreundlicher Rahmenbedingungen an Hochschulen sowie die Organisation und Vermittlung von Betreuungsangeboten für Kinder. Darüber hinaus setzt sich der Verein für die Verbesserung der sozialen und organisatorischen Bedingungen von studierenden Eltern ein und unterstützt Familien im universitären Umfeld.
Gerade an Hochschulstandorten übernehmen solche Einrichtungen häufig wichtige Aufgaben bei der Kinderbetreuung, Beratung und Vernetzung von Familien. Sie fungieren oftmals als Bindeglied zwischen Hochschulen, Studierenden, Eltern und Betreuungseinrichtungen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Vereins. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögenslage analysieren und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob Möglichkeiten zur Fortführung der Vereinsarbeit bestehen.
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet das Amtsgericht Aachen nach Abschluss der laufenden Prüfungen. Bis dahin bleibt der Verein grundsätzlich handlungsfähig, wesentliche Vermögensverfügungen stehen jedoch unter der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.