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FINMA führt „Central Swiss Bank“ auf Warnliste – kein Handelsregistereintrag vorhanden

geralt (CC0), Pixabay

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat den Anbieter Central Swiss Bank / centralswissbank.com in ihre Warnliste aufgenommen. Die Veröffentlichung erfolgte am 1. Juni 2026.

Auftreten als Bank mit Schweizer Adressen

Der Anbieter verwendet die Website centralswissbank.com und nennt dabei unter anderem folgende Adressen:

  • 6 Ch. De la Roche, 1020 Renens
  • Stockerstrasse 14, 8810 Horgen

Gleichzeitig weist die FINMA darauf hin, dass für den Anbieter kein Handelsregistereintrag besteht.

Warnliste der FINMA

Die Warnliste der FINMA umfasst Unternehmen und Personen, die möglicherweise ohne die erforderliche Bewilligung Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt ausüben. Die Behörde veröffentlicht solche Einträge, um Anleger, Gläubiger und Versicherte auf potenzielle Risiken aufmerksam zu machen.

Auffällige Merkmale

Der Fall weist mehrere typische Warnsignale auf:

  • Verwendung der Bezeichnung „Bank“,
  • Auftreten mit Schweizer Adressen,
  • fehlender Handelsregistereintrag,
  • keine erkennbare aufsichtsrechtliche Zulassung.

Gerade die Verwendung bankähnlicher Bezeichnungen kann bei Anlegern den Eindruck erwecken, es handele sich um ein reguliertes Finanzinstitut.

Anleger sollten Angaben sorgfältig prüfen

Vor einer Kontoeröffnung, Geldanlage oder Überweisung sollten Verbraucher überprüfen:

  • ob ein Unternehmen tatsächlich im Handelsregister eingetragen ist,
  • ob eine Zulassung durch die zuständige Finanzaufsicht vorliegt,
  • und ob die Unternehmensdaten mit offiziellen Registern übereinstimmen.

Fehlende Registereinträge oder unklare Unternehmensstrukturen zählen zu den häufigsten Warnzeichen bei fragwürdigen Finanzangeboten.

Fazit

Mit der Aufnahme von Central Swiss Bank beziehungsweise centralswissbank.com in die Warnliste macht die FINMA auf mögliche Risiken aufmerksam. Besonders der fehlende Handelsregistereintrag und das Auftreten unter einer bankähnlichen Bezeichnung sollten Anleger aufmerksam machen und zu einer sorgfältigen Prüfung des Anbieters veranlassen.

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