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Nokilis UG scheitert mit Insolvenzantrag – Verfahren mangels Masse beendet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Nokilis UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Eligiusstraße 59 B in 47574 Goch ist das Insolvenzverfahren beendet worden, ohne dass es zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kam. Das Amtsgericht Kleve hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 49 IN 61/25 den Insolvenzantrag der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen.

Der Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war bereits am 1. Dezember 2025 beim Gericht eingegangen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag durch Beschluss vom 26. Mai 2026 gemäß den gesetzlichen Vorgaben mangels Masse abgewiesen.

In unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Entscheidung hob das Gericht auch die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Diese waren am 8. Januar 2026 zur Sicherung des vorhandenen Vermögens erlassen worden und verloren mit der Abweisung des Insolvenzantrags ihre Grundlage.

Die Nokilis UG ist beim Amtsgericht Kleve unter der Handelsregisternummer HRB 17318 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Jennifer Gorniak und Ibrahim Göktas.

Das Unternehmen war im Einzelhandel tätig und konzentrierte sich auf den Vertrieb von Haushaltsprodukten mit besonderem Schwerpunkt auf Tierbedarf. Zum Sortiment gehörten Produkte für Haustiere sowie ergänzende Artikel für den Haushalt. Das Geschäftsmodell richtete sich sowohl an private Tierhalter als auch an Kunden, die entsprechende Produkte über den stationären oder digitalen Handel beziehen wollten.

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse gilt als schwerwiegendes Signal für die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Sie bedeutet, dass selbst die finanziellen Mittel zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr vorhanden sind. Für Gläubiger sind die Aussichten auf eine Befriedigung offener Forderungen in solchen Fällen regelmäßig gering.

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen und der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Insolvenzeröffnungsverfahren abgeschlossen. In vergleichbaren Fällen folgt häufig zu einem späteren Zeitpunkt die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine neuen Vermögenswerte festgestellt werden oder andere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

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