Für die Kasper Projektmanagement GmbH & Co. KG mit Sitz in der Daimlerstraße 11 in 63110 Rodgau wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 381/26 am 1. Juni 2026 um 12:36 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic von der Kanzlei hww Rechtsanwälte Partnerschaft in Frankfurt am Main bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Handelsregisternummer HRA 42168 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Peter Kasper.
Die Kasper Projektmanagement GmbH & Co. KG war im Bereich Projektsteuerung, Bau- und Immobilienmanagement tätig. Unternehmen dieser Branche übernehmen typischerweise die Planung, Koordination und Überwachung von Bauvorhaben sowie die Steuerung komplexer Immobilienprojekte. Zu den Aufgaben gehören häufig die Termin- und Kostenkontrolle, die Koordination von Architekten, Fachplanern und Handwerksunternehmen sowie die Begleitung von Bauprojekten von der Planung bis zur Fertigstellung.
Darüber hinaus umfassen Projektmanagementleistungen im Immobilienbereich oftmals die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnimmobilien, die Betreuung von Investoren, die Ausschreibung von Bauleistungen sowie die Qualitätssicherung während der Bauphase. Die Branche steht seit einiger Zeit unter erheblichem Druck durch gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten und eine rückläufige Nachfrage bei vielen Neubauprojekten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird insbesondere untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.
Für Auftraggeber, Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet die Entscheidung zunächst, dass wesentliche Vermögensverfügungen nur noch unter Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden dürfen. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet das Amtsgericht Offenbach am Main nach Abschluss der laufenden Prüfungen.