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Decan GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Decan GmbH (Aktenzeichen 810 IN 1178/25 D-33-) am 27. Mai 2026 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in Eschborn war beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 103725 eingetragen. Als Geschäftsführer wurde Muhamad Amin Barzani genannt.

Die Abweisung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO). Dies bedeutet, dass zwar ein Insolvenzgrund vorlag, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft jedoch nicht ausreichte, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Folgen der Entscheidung:

  • Es wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden.
  • Die Gesellschaft gilt als vermögenslos beziehungsweise als nicht ausreichend mit Vermögen ausgestattet.
  • In vielen Fällen folgt anschließend ein Verfahren zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.

Die Entscheidung stellt regelmäßig das wirtschaftliche Ende einer Gesellschaft dar, sofern nicht noch Rechtsmittel eingelegt oder nachträglich ausreichende Vermögenswerte nachgewiesen werden.

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