Immer wieder erhalten Verbraucher täuschend echt wirkende Inkassoschreiben mit Zahlungsaufforderungen über mehrere hundert oder sogar tausende Euro. Aktuell steht unter anderem eine angebliche „Bundes Inkasso GmbH & Co. KG“ mit Sitz in Berlin im Fokus von Warnhinweisen. Verbraucherschützer raten dringend dazu, keine Zahlungen zu leisten und die Forderungen sorgfältig zu prüfen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg kursieren regelmäßig betrügerische Inkassoschreiben, bei denen Betroffene unter Druck gesetzt werden, angebliche Forderungen kurzfristig zu begleichen. Auffällig sind dabei häufig ausländische Bankverbindungen, aggressive Zahlungsfristen und nicht nachvollziehbare Forderungen.
Auffällige Angaben bei angeblichen Inkasso-Forderungen
In verschiedenen Schreiben werden unter anderem folgende Angaben verwendet:
- Bundes Inkasso GmbH & Co. KG
- Friedrichstraße 95/102, 10117 Berlin
- angebliche Ansprechpartner wie „RA Tonny Müller“ oder „RA Dr. Tobias Schröder“
- Webseiten wie „bundesinkassoservice.de“ oder ähnlich lautende Domains
- Zahlungsaufforderungen auf das Konto:
IBAN: AT84 1912 0502 0784 3710
Empfänger: Bundes Inkasso GmbH & Co. KG
Besonders auffällig ist dabei die österreichische IBAN („AT“). Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass ausländische Kontoverbindungen häufig ein Warnsignal bei unseriösen Inkasso-Forderungen sein können.
Verbraucherzentralen raten: Nicht zahlen und keinen Kontakt aufnehmen
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte nach Einschätzung der Verbraucherzentralen keinesfalls vorschnell überweisen. Ebenso wird empfohlen, keine Einzugsermächtigung zu erteilen und möglichst keinen direkten Kontakt mit dem Absender aufzunehmen. Stattdessen sollten Betroffene die Forderung prüfen lassen und gegebenenfalls Strafanzeige erstatten, wenn ein Betrugsverdacht besteht.
So erkennen Sie verdächtige Inkasso-Schreiben
Experten nennen mehrere typische Warnzeichen:
- Forderungen sind nicht nachvollziehbar.
- Es fehlen konkrete Vertragsdaten.
- Es wird mit Pfändung, Gericht oder Schufa-Einträgen gedroht.
- Sehr kurze Zahlungsfristen werden gesetzt.
- Die Zahlung soll auf ein ausländisches Konto erfolgen.
- Es werden ungewöhnlich hohe Inkasso- und Mahnkosten verlangt.
Registrierung prüfen
Seriöse Inkassounternehmen müssen in Deutschland im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) empfiehlt Verbrauchern, verdächtige Unternehmen dort zu überprüfen. Fehlt eine entsprechende Registrierung oder bestehen weitere Ungereimtheiten, kann dies ein Hinweis auf betrügerische Aktivitäten sein.
Was Betroffene tun sollten
Wer ein entsprechendes Schreiben erhalten hat, sollte:
- Keine Zahlung leisten.
- Keine persönlichen Daten herausgeben.
- Die Forderung über den Inkasso-Check der Verbraucherzentralen prüfen lassen.
- Bei Betrugsverdacht Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
- Das Schreiben als Beweismittel aufbewahren.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht regelmäßig eine sogenannte „Schwarzliste“ mit Namen angeblicher Inkassounternehmen und Kontoverbindungen, auf die Verbraucher kein Geld überweisen sollten. Dort werden laufend neue Verdachtsfälle dokumentiert. Bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Klärung gilt: Alle Vorwürfe gegen die genannten Personen oder Unternehmen sind als Verdachtsfälle zu betrachten. Verbraucher sollten jedoch äußerste Vorsicht walten lassen und Zahlungsaufforderungen sorgfältig prüfen.