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Cleverbuy insolvent: Hunderte Kunden warten auf ihr Geld – Jetzt ist schnelles Handeln gefragt

geralt (CC0), Pixabay

Für zahlreiche Kunden der Ankaufplattform Cleverbuy GmbH ist eingetreten, was viele bereits befürchtet hatten: Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet. Verbraucher, die Smartphones, Tablets oder andere Elektronikgeräte an Cleverbuy geschickt haben und bis heute keine Auszahlung erhalten haben, sollten nun umgehend aktiv werden.

Das Amtsgericht Krefeld eröffnete am 30. April 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 500 IN 113/26. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann bestellt.

Cleverbuy war über Jahre mit dem Versprechen aufgetreten, gebrauchte Technik schnell und unkompliziert anzukaufen. Kunden konnten Smartphones, Tablets oder andere Elektronik einsenden und sollten nach Prüfung des Geräts den vereinbarten Ankaufspreis erhalten.

Doch spätestens seit Anfang 2024 häuften sich Beschwerden von Verbrauchern. Nach Angaben der Verbraucherzentralen gingen zwischen Januar 2024 und Oktober 2025 mehr als 900 Beschwerden über das Unternehmen ein. Viele Betroffene berichteten von identischen Problemen: Geräte wurden eingesendet, der Eingang bestätigt und konkrete Auszahlungstermine genannt – das Geld blieb jedoch aus.

Besonders ärgerlich für viele Kunden: Die Geräte befanden sich bereits im Besitz des Unternehmens, während die versprochenen Zahlungen immer wieder verschoben wurden. Auf Nachfragen reagierte Cleverbuy häufig nicht oder verwies auf technische Probleme, interne Umstellungen oder organisatorische Veränderungen.

Ein besonders drastischer Fall betrifft eine Kundin, die ein hochwertiges Samsung Galaxy S25 Ultra einsandte. Nach Angaben der Verbraucherzentralen wurde ihr eine Auszahlung von 953 Euro zugesagt. Das Geld erhielt sie jedoch nie. Ein weiterer Kunde wartete vergeblich auf 1.155 Euro für ein verkauftes iPhone Pro Max.

Bereits im Januar 2025 hatte Cleverbuy gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingeräumt, dass interne Umstrukturierungen zu Verzögerungen geführt hätten. Die Situation verbesserte sich jedoch offenbar nicht nachhaltig.

Auch rechtlich geriet das Unternehmen zunehmend unter Druck. Der vzbv mahnte Cleverbuy wegen aus seiner Sicht irreführender Werbung ab. Kritisiert wurde insbesondere die Aussage, dass das Geld direkt auf das Konto der Kunden überwiesen werde. Tatsächlich erfolgte die Gutschrift zunächst auf ein internes virtuelles Kundenkonto.

Darüber hinaus wurde beanstandet, dass das Unternehmen auf seiner Website mit besseren Nutzerbewertungen geworben haben soll, als tatsächlich vorhanden waren. In diesem Verfahren konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits einen Erfolg vor Gericht erzielen.

Für Betroffene stellt sich nun die entscheidende Frage: Wie können sie ihre Ansprüche sichern?

Der vorläufige Insolvenzverwalter fordert Kunden auf, ihre Forderungen anzumelden. Dazu sollen alle relevanten Unterlagen eingereicht werden. Wichtig sind insbesondere:

  • Kunden- und Bestellnummer
  • Gerätetyp und Modell
  • IMEI-Nummer oder Seriennummer
  • Versandnachweise oder Sendungsverfolgung
  • Schriftverkehr mit Cleverbuy
  • Nachweise über zugesagte Auszahlungen

Die Unterlagen sollen per E-Mail an den vorläufigen Insolvenzverwalter übermittelt werden.

Allerdings sollten Verbraucher ihre Erwartungen realistisch einschätzen. Ob und in welchem Umfang Forderungen später tatsächlich ausgezahlt werden können, hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens und der vorhandenen Insolvenzmasse ab. Gerade bei Unternehmensinsolvenzen erhalten Gläubiger häufig nur einen Teil ihrer Forderungen zurück – teilweise auch gar nichts.

Der Fall Cleverbuy zeigt erneut die Risiken von Online-Ankaufsplattformen. Verbraucher geben ihre Geräte oft bereits vollständig aus der Hand, bevor sie das Geld erhalten haben. Gerät das Unternehmen anschließend in wirtschaftliche Schwierigkeiten, stehen Kunden schnell vor dem Problem, weder ihr Gerät noch den vereinbarten Kaufpreis zurückzubekommen.

Für viele Betroffene bleibt nun nur die Hoffnung, dass ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zumindest teilweise berücksichtigt werden können. Entscheidend ist jetzt vor allem, die notwendigen Unterlagen möglichst schnell einzureichen und die weiteren Informationen des Insolvenzverwalters abzuwarten.

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