Die MP-Security GmbH mit zuletzt ehemaligem Geschäftssitz in der Pichelsdorfer Straße 124 in Berlin-Spandau ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3612 IN 10406/25 mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, da das vorhandene Vermögen nach Einschätzung des Gerichts nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 146709 eingetragen und wurde durch Geschäftsführer Jörg Wachsmuth vertreten.
Nach den veröffentlichten Angaben war die MP-Security GmbH im Bereich Sicherheits- und Informationstechnik tätig. Zum Geschäftszweig gehörten insbesondere die Einrichtung moderner Sicherheitslösungen, Elektroinstallationen sowie Arbeiten rund um elektronische Überwachungs- und Informationssysteme. Unternehmen dieser Branche übernehmen häufig die Planung und Installation von Alarmanlagen, Videoüberwachung, Zutrittskontrollsystemen, Netzwerktechnik sowie sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.
Gerade in der Sicherheits- und Elektrotechnikbranche stehen viele kleinere und mittelständische Betriebe derzeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Materialkosten, hohe Energiepreise, Fachkräftemangel sowie rückläufige Investitionen im Bau- und Immobiliensektor führen zunehmend zu Liquiditätsengpässen. Hinzu kommen oftmals lange Zahlungsziele und hohe Vorfinanzierungskosten bei technischen Projekten.
Im vorliegenden Fall wurde der Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Insolvenzgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist. Deshalb erfolgte die Abweisung des Verfahrens gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung wegen Vermögenslosigkeit.
Eine Abweisung mangels Masse gilt regelmäßig als besonders schwerwiegendes Zeichen wirtschaftlicher Überschuldung. Für Gläubiger bedeutet dies meist deutlich verringerte Aussichten auf Rückzahlungen offener Forderungen.
Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg datiert vom 9. Mai 2026.