Die Disana Verwaltungs GmbH befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Tübingen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 22 IN 198/26 am 29. Mai 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Die Gesellschaft mit Sitz in Lichtenstein im Landkreis Reutlingen wird von den Geschäftsführern Aiga Sautter und Elmar Sautter vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 354474 eingetragen. Als Verwaltungsunternehmen dürfte die Disana Verwaltungs GmbH insbesondere organisatorische, kaufmännische und gesellschaftsrechtliche Aufgaben innerhalb einer Unternehmensgruppe übernommen haben. Solche Gesellschaften steuern häufig Beteiligungen, verwalten Unternehmensvermögen oder übernehmen Leitungs- und Verwaltungsfunktionen für operative Tochterunternehmen.
Gerade mittelständische Unternehmensstrukturen geraten derzeit zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Steigende Energie- und Finanzierungskosten, rückläufige Nachfrage in verschiedenen Branchen sowie die allgemein angespannte Wirtschaftslage führen dazu, dass selbst etablierte Gesellschaften in Liquiditätsprobleme geraten können. Verwaltungs- und Holdinggesellschaften sind dabei häufig besonders betroffen, wenn operative Tochterunternehmen wirtschaftlich schwächeln oder Zahlungsströme innerhalb der Unternehmensstruktur ausbleiben.
Mit dem aktuellen Beschluss ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an, um mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die vorhandenen Werte bis zur Entscheidung über eine endgültige Verfahrenseröffnung zu sichern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Johannes Hauser aus Stuttgart bestellt.
Zugleich dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Darüber hinaus wurden dem Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse übertragen. Er darf unter anderem Bankguthaben und offene Forderungen einziehen, Sonderkonten für die Insolvenzmasse eröffnen und Zahlungen entgegennehmen.
Auch die Schuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, offene Forderungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zusätzlich wurden sämtliche laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig gestoppt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem beauftragt zu prüfen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchführen zu können. Gleichzeitig soll untersucht werden, ob wirtschaftliche Perspektiven für eine Fortführung der Gesellschaft bestehen.
Der Beschluss wurde durch das Amtsgericht Tübingen am 29. Mai 2026 veröffentlicht.