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Vergütung für Nachtragsverteilung im Insolvenzverfahren der GC Real Estate GmbH festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Neuruppin – Aktenzeichen 15 IN 341/16

Im Insolvenzverfahren der GC Real Estate GmbH mit Sitz in der Euromarstraße 1 in 16833 Fehrbellin hat das Amtsgericht Neuruppin die Vergütung für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Die Entscheidung wurde am 18. Mai 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 15 IN 341/16 veröffentlicht.

Die Gesellschaft war beim Amtsgericht Neuruppin unter HRB 9272 NP registriert und im Immobilienbereich tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasste insbesondere Tätigkeiten rund um Immobilienprojekte, Grundstücksgeschäfte sowie Beteiligungen im Bereich Real Estate.

Nach Angaben des Gerichts führte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses vom 30. Dezember 2024 eine Nachtragsverteilung durch. Grundlage für die Vergütungsfestsetzung war eine nachträglich verteilte Insolvenzmasse in Höhe von 5.708,56 Euro.

Das Insolvenzgericht bewertete unter diesen Umständen eine Vergütung in Höhe von 25 Prozent der regulären Verwaltervergütung als angemessen. Die Festsetzung erfolgte nach den Vorschriften der Insolvenzordnung sowie der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beziehungsweise Erinnerung möglich.

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