Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Citlak Group GmbH mit Sitz in Schifferstadt haben einen neuen Höhepunkt erreicht. Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat festgestellt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig und überschuldet ist. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte jedoch nicht – und zwar aus einem besonders gravierenden Grund: Es fehlt selbst an ausreichendem Vermögen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Das geht aus dem Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 d IN 503/25 hervor.
Die Citlak Group GmbH verstand sich als Dachgesellschaft mehrerer Unternehmen. Unternehmensgegenstand war unter anderem die Übernahme von Leitungsfunktionen sowie die Planung, Steuerung und Überwachung von Managementtätigkeiten innerhalb einer Unternehmensgruppe. Darüber hinaus gehörten Beteiligungsverwaltung sowie die organisatorische und betriebliche Unterstützung eigener Tochtergesellschaften zum Geschäftsmodell.
Laut Gerichtsbeschluss vom 9. Dezember 2025 liegen bei der Gesellschaft sowohl Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Insolvenzordnung als auch Überschuldung nach § 19 Insolvenzordnung vor. Besonders brisant: Nach den Feststellungen des gerichtlich eingesetzten Sachverständigen verfügt die Gesellschaft offenbar über keinerlei frei verwertbares Aktivvermögen mehr. Gleichzeitig sollen Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens 880.000 Euro bestehen.
Das Gericht folgte damit der Einschätzung des Sachverständigen und wies den Insolvenzantrag mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO ab. Die voraussichtlichen Verfahrenskosten von rund 5.155 Euro könnten nicht gedeckt werden.
Eine solche sogenannte „Masseunzulänglichkeit“ gilt in der Wirtschaft häufig als besonders alarmierendes Signal. Denn sie bedeutet nicht nur, dass ein Unternehmen überschuldet ist, sondern auch, dass praktisch keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten erheblich, offene Forderungen noch realisieren zu können.
Zudem ordnete das Gericht die Eintragung der Gesellschaft in das zentrale Schuldnerverzeichnis an. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig.
Die Entwicklung könnte auch für Geschäftspartner, Beteiligungen und mögliche Tochtergesellschaften von Bedeutung sein. Gerade bei Holding- und Beteiligungsstrukturen hängen operative Gesellschaften oftmals organisatorisch oder finanziell von der Dachgesellschaft ab. Ob und in welchem Umfang weitere Unternehmen betroffen sein könnten, ist derzeit jedoch offen.
Insolvenzen von Beteiligungs- und Managementgesellschaften sorgen regelmäßig für besondere Aufmerksamkeit, da sie häufig zahlreiche wirtschaftliche Verflechtungen betreffen. Experten raten Gläubigern und Geschäftspartnern in solchen Fällen dazu, bestehende Forderungen, Verträge und Haftungsfragen zeitnah prüfen zu lassen.
Der Fall der Citlak Group GmbH zeigt erneut, wie schnell selbst komplexe Unternehmensstrukturen in eine existenzielle Krise geraten können – insbesondere dann, wenn Finanzierung, Liquidität und Beteiligungsmanagement nicht mehr tragfähig sind.