Amtsgericht Stuttgart – Aktenzeichen 14 IN 1146/25
Das Amtsgericht Stuttgart hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Health Competence Holding GmbH mit Firmensitz in der Schloßstraße 59c in 70176 Stuttgart eine Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 774937 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Malte Wagner vertreten.
Der Insolvenzantrag war durch eine antragstellende Gläubigerin eingereicht worden. Mit Beschluss vom 21.05.2026 wies das Insolvenzgericht den Antrag jedoch mangels Masse ab. Nach Einschätzung des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Health Competence Holding GmbH war nach öffentlich bekannten Unternehmensangaben im Gesundheits und Beteiligungssektor tätig. Der Schwerpunkt lag insbesondere auf dem Halten, Verwalten und Entwickeln von Beteiligungen im Bereich Gesundheit, medizinische Dienstleistungen sowie gesundheitsbezogene Unternehmensstrukturen. Holdinggesellschaften dieser Art übernehmen typischerweise strategische, finanzielle und organisatorische Aufgaben innerhalb von Unternehmensgruppen.
Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die erhebliche wirtschaftliche Schieflage der Gesellschaft. Eine Abweisung mangels Masse bedeutet regelmäßig, dass selbst die Finanzierung eines geordneten Insolvenzverfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten auf eine Durchsetzung ihrer Forderungen erheblich.
Als Verfahrensbevollmächtigter der Schuldnerin trat Rechtsanwalt Ado Michael Nika aus Heilbronn auf.
Das Amtsgericht Stuttgart weist zudem darauf hin, dass gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde zulässig ist. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Insolvenzgericht eingelegt werden. Zusätzlich enthält der Beschluss Hinweise zu den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs.
Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
21.05.2026