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Insolvenzantrag der A & C SYSTEM Verwaltungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Düsseldorf – Aktenzeichen 501 IN 253/25

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der A & C SYSTEM Verwaltungsgesellschaft mbH mit Firmensitz An der Kapelle 23 in 41352 Korschenbroich eine Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 84483 eingetragen und wurde durch Geschäftsführer Dr. Axel Tübke vertreten.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 26.11.2025 beim Gericht eingegangen. Die Schuldnerin selbst hatte den Insolvenzantrag bereits am 21.11.2025 gestellt.

Mit Beschluss vom 22.05.2026 wies das Amtsgericht Düsseldorf den Antrag jedoch mangels Masse ab. Damit kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, da nach Auffassung des Gerichts kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Nach öffentlich bekannten Unternehmensinformationen war die A & C SYSTEM Verwaltungsgesellschaft mbH als Verwaltungsgesellschaft tätig. Der Schwerpunkt lag insbesondere in der Übernahme organisatorischer, kaufmännischer und verwaltender Funktionen innerhalb gesellschaftsrechtlicher Strukturen. Solche Gesellschaften übernehmen häufig Beteiligungs, Management oder Haftungsfunktionen innerhalb von Unternehmensverbünden.

Die Abweisung mangels Masse gilt als deutliches Zeichen erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten. In solchen Fällen reichen die vorhandenen Vermögenswerte regelmäßig nicht einmal mehr aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten auf eine wirtschaftliche Befriedigung ihrer Forderungen erheblich.

Die Entscheidung des Amtsgerichts markiert damit das vorläufige Ende des Insolvenzeröffnungsverfahrens über die Gesellschaft aus Korschenbroich.

Amtsgericht Düsseldorf
22.05.2026

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