Amtsgericht Stuttgart – Aktenzeichen 14 IN 828/26
Das Amtsgericht Stuttgart hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der O.A.K GmbH mit Firmensitz in der Schloßstraße 59c in 70176 Stuttgart eine Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 787347 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Malte Wagner vertreten.
Die Schuldnerin hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Mit Beschluss vom 21.05.2026 wies das Amtsgericht Stuttgart den Antrag jedoch mangels Masse ab. Damit kommt es nicht zur Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens, da nach Einschätzung des Gerichts keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Als Verfahrensbevollmächtigter der Gesellschaft trat Rechtsanwalt Ado Michael Nika aus Heilbronn auf.
Nach öffentlich bekannten Unternehmensangaben war die O.A.K GmbH im unternehmerischen Dienstleistungs und Beteiligungsumfeld tätig. Die Gesellschaft war an derselben Geschäftsadresse wie weitere Unternehmen aus dem Umfeld von Geschäftsführer Malte Wagner registriert. Die wirtschaftliche Ausrichtung deutet auf administrative, beratende beziehungsweise organisatorische Tätigkeiten innerhalb unternehmerischer Strukturen hin.
Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die erhebliche wirtschaftliche Krise der Gesellschaft. Eine Abweisung mangels Masse gilt regelmäßig als Hinweis darauf, dass selbst die Finanzierung eines geordneten Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten auf eine Realisierung offener Forderungen erheblich.
Das Amtsgericht Stuttgart weist zudem darauf hin, dass gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde zulässig ist. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Insolvenzgericht eingelegt werden. Zusätzlich enthält der Beschluss Hinweise zu den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs.
Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
21.05.2026