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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der v. Reiche Meuser Nennecke GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg – Aktenzeichen 67g IN 373/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der v. Reiche Meuser Nennecke GmbH mit Sitz in der ABC-Straße 12 in 20354 Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg eine weitere Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 68476 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Hannelore Reiche vertreten.

Das Unternehmen ist im Bereich der Vermittlung von Immobilien tätig. Bereits am 11.12.2025 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Mit Beschluss vom 19.05.2026 wurden diese gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen nun wieder aufgehoben. Damit enden die zuvor angeordneten Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, die im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens bestanden hatten.

Die Aufhebung solcher Maßnahmen erfolgt regelmäßig dann, wenn die Voraussetzungen für deren Fortbestand nicht mehr gegeben sind oder das Verfahren einen neuen rechtlichen Stand erreicht hat. Das Amtsgericht Hamburg traf die Entscheidung unter dem Aktenzeichen 67g IN 373/25.

Amtsgericht Hamburg
19.05.2026

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