Die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat erneut vor Angeboten der „Green Limited“ gewarnt. Im Fokus steht diesmal die Internetseite „greenlim.com“, über die nach Einschätzung der Behörde möglicherweise unerlaubte Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Besonders brisant: Die Betreiber werben laut BaFin mit einer angeblichen Beaufsichtigung durch eine sogenannte „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ mit der Bezeichnung „FINA EU“. Nach Angaben der Aufsicht existiert eine solche Behörde jedoch nicht.
Verdacht auf gezielte Täuschung von Anlegern
Die BaFin geht davon aus, dass Verbraucher durch den Hinweis auf eine angebliche europäische Finanzaufsicht gezielt in Sicherheit gewiegt werden sollen. Der Verweis auf nicht existierende Behörden gehört nach Einschätzung von Experten zu den typischen Methoden unseriöser Online-Finanzplattformen.
Die Behörde betont ausdrücklich, dass für das Angebot von Finanz- und Kryptodienstleistungen in Deutschland eine Zulassung beziehungsweise Erlaubnis erforderlich ist. Für „Green Limited“ liege eine solche Genehmigung offenbar nicht vor.
Bereits am 26. März 2026 hatte die BaFin vor einer ähnlichen Website mit der Adresse „green-lmtd.com“ gewarnt. Die aktuelle Warnung deutet darauf hin, dass die Betreiber möglicherweise mit wechselnden Domains arbeiten.
Kryptodienstleistungen nur mit Zulassung erlaubt
Insbesondere Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen benötigen in Deutschland eine ausdrückliche Zulassung der BaFin. Hintergrund sind strengere europäische Vorgaben zur Regulierung des Kryptomarktes und zum Schutz von Anlegern.
Die Finanzaufsicht empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern daher dringend, vor einer Investition zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin registriert ist.
Vorsicht bei vermeintlich internationalen Plattformen
Gerade im Bereich Kryptowährungen und Online-Trading treten immer häufiger Plattformen auf, die mit professionellen Webseiten, angeblichen Lizenzen und internationalen Standorten werben. Hinter vielen Angeboten verbergen sich jedoch nicht regulierte Betreiberstrukturen oder Betrugsmodelle.
Typische Warnzeichen sind unrealistische Gewinnversprechen, aggressive Kontaktaufnahme über soziale Medien oder Messenger-Dienste sowie Hinweise auf angebliche Aufsichtsbehörden, die tatsächlich gar nicht existieren.
Die aktuelle Warnung der BaFin erfolgte auf Grundlage von § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Anleger sollten bei unbekannten Online-Plattformen äußerste Vorsicht walten lassen und keine Gelder überweisen, solange die Seriosität und Zulassung des Anbieters nicht zweifelsfrei überprüft wurden.