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BaFin warnt vor „Elementum Ventures“: Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Lindsay_Jayne (CC0), Pixabay

Die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat eine Warnung vor Angeboten von „Elementum Ventures“ veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbieten.

Die Angebote werden aktuell über die Internetseiten „elementumventures.ai“ und „elementumventures.com“ verbreitet. Als angeblicher Geschäftssitz wird New York in den USA angegeben.

Verdacht auf unerlaubte Geschäfte

Nach deutschem Recht benötigen Unternehmen eine ausdrückliche Zulassung beziehungsweise Erlaubnis der BaFin, wenn sie Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbieten wollen. Nach Einschätzung der Aufsicht liegen für „Elementum Ventures“ entsprechende Genehmigungen offenbar nicht vor.

Die Behörde weist darauf hin, dass immer mehr Anbieter im Bereich Kryptowährungen und Online-Investments ohne regulatorische Zulassung auftreten. Für Verbraucher entstehen dadurch erhebliche Risiken, da im Streitfall häufig keine ausreichenden Schutzmechanismen greifen.

Anleger sollen besonders vorsichtig sein

Die BaFin empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich, die Zulassung eines Unternehmens vor einer Investition sorgfältig zu prüfen. Hierfür verweist die Behörde auf ihre offizielle Unternehmensdatenbank, in der zugelassene Anbieter recherchiert werden können.

Besonders bei Plattformen mit hohen Gewinnversprechen oder aggressiver Online-Werbung sollten Anleger misstrauisch werden. Häufig würden dubiose Anbieter versuchen, über soziale Medien, Messenger-Dienste oder professionelle Webseiten Seriosität vorzutäuschen.

Kryptomarkt bleibt anfällig für Betrugsfälle

Gerade im Bereich Kryptowährungen beobachten Aufsichtsbehörden europaweit weiterhin zahlreiche problematische Angebote. Viele Plattformen arbeiten grenzüberschreitend, verwenden anonyme Betreiberstrukturen oder verschleiern ihre tatsächlichen Standorte.

Teilweise werden Anleger mit vermeintlich innovativen Investmentmodellen, KI-gestützten Handelssystemen oder exklusiven Krypto-Projekten angelockt. In manchen Fällen verlieren Betroffene ihr investiertes Geld vollständig.

Die aktuelle Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Verbraucherschützer raten dazu, bei unbekannten Finanzplattformen besonders vorsichtig zu sein und keine Gelder an Anbieter zu überweisen, deren Zulassung oder Identität nicht zweifelsfrei überprüfbar ist.

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