Reutlingen/Tübingen. Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sapiens Archäologie GmbH hat das Amtsgericht Tübingen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 25 IN 179/26 geführt. Der Beschluss erging am 12. Mai 2026 um 13.37 Uhr.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Max-Planck-Straße 68 in 72766 Reutlingen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 788018 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Michael Schmid.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas aus Stuttgart. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zusätzlich wurde der Gesellschaft untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt weitreichende Befugnisse zur Sicherung der Insolvenzmasse. Er darf unter anderem Bankguthaben und Forderungen einziehen, Sonderkonten eröffnen, Geschäftsräume betreten sowie Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen. Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft einstweilen eingestellt beziehungsweise neue Maßnahmen untersagt.
Die Sapiens Archäologie GmbH war öffentlich zugänglichen Informationen zufolge im Bereich archäologischer Dienstleistungen tätig. Unternehmen dieser Art übernehmen häufig archäologische Untersuchungen, Grabungen, Dokumentationen und wissenschaftliche Begleitungen von Bau- und Infrastrukturprojekten. Der Firmenname verweist auf einen klaren Schwerpunkt im Bereich Archäologie und Denkmalpflege.
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll nun prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.