Bronkow/Cottbus. Das Amtsgericht Cottbus hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Spreewälder Spargelbau Verwaltungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 63 IN 486/25 geführt. Der Beschluss erging am 5. Mai 2026.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hauptstraße 19 im Ortsteil Lipten der Gemeinde Bronkow und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 4803 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Enrico Mettcher. Im Verfahren wurde die Gesellschaft durch die Kanzlei Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB aus Leipzig vertreten.
Nach den veröffentlichten Angaben lag der Geschäftsschwerpunkt des Unternehmens in der Produktion und dem Vertrieb von Obst, Gemüse und weiteren landwirtschaftlichen Produkten, insbesondere Spargel. Zudem fungierte die Gesellschaft als Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, unter anderem als Komplementärin der „Spreewälder Spargelbau GmbH & Co. KG“.
Mit der Abweisung mangels Masse stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wurde daher nicht eröffnet.
Die Gesellschaft war Teil des regional bekannten Spargelanbaus im Spreewald und Umfeld. Unternehmen dieser Branche sind stark von Saisonverläufen, Erntebedingungen, Energie- und Personalkosten sowie der Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel abhängig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Cottbus eingelegt werden.