Weiden i.d. OPf. Das Amtsgericht Weiden i.d. Oberpfalz hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der IF Marketing Holding UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen IN 36/26 geführt. Der Beschluss erging am 4. Mai 2026.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Straße „Zu den Straßenäckern 1“ in 92637 Weiden i.d. OPf. und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. unter HRB 5460 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Ingmar Alfred Förtsch.
Nach Angaben des Gerichts hatte die Gesellschaft selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Mit der Abweisung mangels Masse stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird in solchen Fällen nicht eröffnet.
Als Geschäftszweig nennt das Gericht die Beteiligung an anderen Unternehmen als Holdinggesellschaft. Die IF Marketing Holding UG war damit vor allem als Beteiligungs- beziehungsweise Dachgesellschaft tätig. Holdinggesellschaften übernehmen typischerweise die Verwaltung und Steuerung von Unternehmensbeteiligungen und sind häufig selbst operativ nur eingeschränkt tätig.
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Weiden i.d. Oberpfalz eingelegt werden.