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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Sentona Handels- und Beteiligungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Essen. Über das Vermögen der Sentona Handels- und Beteiligungs GmbH ist die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 165 IN 226/25 geführt. Der Beschluss erging am 12. Mai 2026 um 10.17 Uhr.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35835 eingetragen und hat ihren Sitz an der Limbeckerstraße 20–28 in 45127 Essen. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Jutta Zeim aus Alfeld (Leine).

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Sabine Liebig aus Essen. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt beziehungsweise bereits laufende Maßnahmen einstweilen eingestellt.

Bereits der Firmenname weist auf Tätigkeiten im Handels- und Beteiligungsbereich hin. Öffentlich zugänglichen Angaben zufolge war die Gesellschaft insbesondere als Handels- und Beteiligungsgesellschaft aktiv. Solche Unternehmen übernehmen häufig Beteiligungen an anderen Firmen, investieren in Unternehmensstrukturen oder wickeln handelsbezogene Geschäfte ab.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten.

Mit den angeordneten Maßnahmen soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und wie die Vermögenswerte der Gesellschaft gesichert werden können.

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