Über das Vermögen der Zentrum für Stoffwechseldiagnostik Reutlingen GmbH mit Sitz in Reutlingen ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet worden. Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Tübingen unter dem Aktenzeichen 25 IN 178/26.
Das Insolvenzgericht ordnete am 6. Mai 2026 um 14:42 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jürgen Sulz aus Reutlingen bestellt. Er übernimmt die Kontrolle über zentrale Vermögensbereiche der Gesellschaft und soll die wirtschaftliche Lage prüfen.
Die Gesellschaft wird vertreten durch Geschäftsführer Dr. rer. nat. Herbert Korall. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Rüdisühli aus Stuttgart.
Zugriff auf Konten und Forderungen
Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurde der Gesellschaft untersagt, selbst über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen.
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über:
- Bankguthaben,
- Außenstände,
- sowie Zahlungseingänge
ging insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an ihn leisten.
Vollstreckungen gestoppt
Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig untersagt beziehungsweise eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Fortführungsprüfung angekündigt
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zusätzlich als Sachverständiger eingesetzt. Er soll prüfen,
- ob ein Insolvenzgrund vorliegt,
- ob die Verfahrenskosten gedeckt sind,
- und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint.
Die Entscheidung über die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.