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Deepfake-Werbung mit Prominenten: Studie zeigt massive Reichweite unseriöser Gesundheitsversprechen

geralt (CC0), Pixabay

Der Missbrauch prominenter Persönlichkeiten durch künstlich erzeugte Videos nimmt deutlich zu. Eine aktuelle Untersuchung des Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation zeigt, dass insbesondere der Wissenschaftsjournalist Eckart von Hirschhausen gezielt für betrügerische Werbekampagnen eingesetzt wird. Innerhalb eines Monats wurden entsprechende Anzeigen auf den Plattformen Facebook und Instagram über 780.000 Mal ausgespielt.

Die Auswertung der Research-Abteilung des ÖIAT dokumentiert insgesamt 14.559 problematische Werbeanzeigen, die unter dem Namen Hirschhausen kursierten. Die Reichweite konzentrierte sich vor allem auf Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland und Österreich. Die hohe Zahl verdeutlicht, dass es sich nicht um vereinzelte Täuschungsversuche handelt, sondern um ein strukturiertes Vorgehen mit erheblicher Verbreitung.

Im Kern der Masche stehen sogenannte Deepfake-Videos. Dabei werden reale Interviewausschnitte oder öffentliche Auftritte mithilfe von Künstlicher Intelligenz so verändert, dass bekannte Persönlichkeiten scheinbar konkrete Produkte empfehlen. In den untersuchten Fällen ging es überwiegend um Nahrungsergänzungsmittel mit angeblich weitreichenden gesundheitlichen Effekten, etwa im Bereich Gewichtsreduktion. Tatsächlich stammen die zentralen Aussagen nicht von den Betroffenen selbst.

Die Täter nutzen gezielt den Vertrauensvorschuss, den bekannte Persönlichkeiten genießen. Die manipulierten Videos werden als Werbeanzeigen verbreitet und führen direkt auf Verkaufsseiten. Dort werden die Produkte angeboten, häufig begleitet von zusätzlichen Verkaufsstrategien wie telefonischer Nachkontaktaufnahme oder dem Versuch, weitere Produkte zu verkaufen. In einigen Fällen wird sogar dazu geraten, ärztlich verordnete Medikamente abzusetzen – ein Umstand, der erhebliche gesundheitliche Risiken birgt.

Rechtlich bewegen sich solche Praktiken in einem klar problematischen Bereich. Die Nutzung von Bild und Stimme ohne Zustimmung verletzt das Persönlichkeitsrecht. Gleichzeitig liegt häufig eine irreführende geschäftliche Handlung vor, da Verbraucherinnen und Verbraucher über Herkunft, Wirkung und Seriosität der beworbenen Produkte getäuscht werden. Hinzu kommt, dass für Nahrungsergänzungsmittel strenge Werbevorschriften gelten. Insbesondere dürfen medizinische Autoritäten nicht in einer Weise eingesetzt werden, die den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Wirkung erweckt.

Trotz zunehmender technischer Perfektion lassen sich Deepfakes in vielen Fällen noch erkennen. Auffällig sind etwa leicht unnatürliche Lippenbewegungen, monotone Sprachmuster oder fehlende Hintergrundgeräusche. Allerdings werden diese Merkmale zunehmend schwerer zu identifizieren, was die Gefahr für Verbraucher weiter erhöht.

Die Studie macht deutlich, dass Plattformbetreiber eine zentrale Rolle spielen. Die Verbreitung der Inhalte erfolgt über Werbesysteme, die eine enorme Reichweite ermöglichen. Gleichzeitig gelingt es bislang nur begrenzt, betrügerische Inhalte frühzeitig zu erkennen und zu entfernen.

Insgesamt zeigt die Untersuchung, dass Deepfake-Werbung längst ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Sie verbindet technische Manipulation mit gezielter Täuschung und nutzt Vertrauen als entscheidenden Hebel. Für Verbraucher bedeutet das: Kritische Prüfung von Online-Werbung wird immer wichtiger – insbesondere dann, wenn vermeintliche Experten ungewöhnlich einfache Lösungen für komplexe gesundheitliche Probleme versprechen.

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