Für die BONDR FOUNDERS UG (haftungsbeschränkt) ist ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Antrag unter dem Aktenzeichen 503 IN 49/26 mit Beschluss vom 30. April 2026 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23724 eingetragen und hat ihren Sitz am Gottfried-Schmitz-Weg 13, 41462 Neuss. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Leon Pluns. Der Insolvenzantrag war von der Gesellschaft selbst am 20. Februar 2026 gestellt und am 26. Februar 2026 beim Gericht eingegangen.
Keine ausreichenden Mittel für ein Verfahren
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird kein reguläres Verfahren eröffnet.
Für Gläubiger ist dies in der Regel mit geringen Aussichten verbunden, offene Forderungen noch durchsetzen zu können.
Typische Struktur eines jungen Unternehmens
Bei der BONDR FOUNDERS UG handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eine Rechtsform, die häufig von Start-ups und jungen Unternehmen gewählt wird. Solche Gesellschaften verfügen oft nur über begrenztes Stammkapital und sind in frühen Entwicklungsphasen besonders anfällig für finanzielle Engpässe.
Der konkrete Geschäftszweck der Gesellschaft ist aus den vorliegenden Angaben nicht näher ersichtlich, der Name deutet jedoch auf ein mögliches Umfeld im Bereich Gründung, Netzwerk oder digitale Plattformen hin.
Verfahren beendet
Mit der Entscheidung des Gerichts ist das Insolvenzeröffnungsverfahren abgeschlossen. Eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt. Die Gesellschaft bleibt formal bestehen, ist wirtschaftlich jedoch als stark eingeschränkt einzustufen.