Für die EPICAS Real Estate 72 GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3609 IN 1466/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Pestalozzistraße 72, 10627 Berlin.
Der Antrag wurde nicht von der Gesellschaft selbst, sondern vom Land Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften I, gestellt – ein Hinweis darauf, dass insbesondere steuerliche Forderungen Auslöser des Verfahrens sein könnten.
Mit Beschluss vom 30. April 2026 um 14:30 Uhr hat das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um eine Verschlechterung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit dessen Zustimmung wirksam. Zudem wurden laufende und künftige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorläufig untersagt.
Struktur und Geschäftstätigkeit
Bei der Schuldnerin handelt es sich um eine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Solche Gesellschaften werden typischerweise für den Erwerb, die Entwicklung, das Halten und die Verwaltung einzelner Immobilienprojekte gegründet.
Die EPICAS Real Estate 72 GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin ENCA Asset Management GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Ercan Emiroglu ist. Konstruktionen dieser Art sind in der Immobilienbranche üblich, um Projekte rechtlich und wirtschaftlich voneinander zu trennen.
Der Unternehmensgegenstand umfasst nach branchenüblicher Ausgestaltung insbesondere:
- den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien,
- die Projektentwicklung und Aufwertung von Bestandsobjekten,
- die Vermietung und Verwaltung von Immobilienvermögen.
Die Bezeichnung „Real Estate 72“ sowie die Geschäftsanschrift deuten darauf hin, dass die Gesellschaft mit einem konkreten Objekt oder Projektstandort verbunden ist – häufig wird für einzelne Immobilien eine eigene Projektgesellschaft gegründet.
Vorläufige Phase: Prüfung der Vermögenslage
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen. Dazu gehört insbesondere die Klärung, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und ob Perspektiven für eine Fortführung oder Verwertung bestehen.
Zugleich wurde der Verwalter ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Konten zu kontrollieren sowie sich umfassend Einblick in die Geschäftsunterlagen zu verschaffen. Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nur noch an ihn leisten.
Bedeutung für den Immobiliensektor
Der Fall reiht sich in eine Serie von Insolvenzen im Immobilienbereich ein, die durch gestiegene Finanzierungskosten, rückläufige Transaktionsvolumina und sinkende Bewertungen ausgelöst wurden. Projektgesellschaften wie die EPICAS Real Estate 72 GmbH & Co. KG sind besonders anfällig, da sie häufig auf einzelne Objekte und deren wirtschaftlichen Erfolg konzentriert sind.
Ob es zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt oder eine andere Lösung – etwa ein Verkauf des Projekts – möglich ist, wird sich erst nach Abschluss der vorläufigen Prüfungen zeigen.