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Limbo Invest GmbH: Insolvenzantrag scheitert mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Limbo Invest GmbH ist ein Insolvenzverfahren nicht zustande gekommen. Das Amtsgericht München hat den Antrag unter dem Aktenzeichen 1502 IN 571/26 mit Beschluss vom 30. April 2026 mangels Masse abgewiesen. Sitz der Gesellschaft ist die Parsdorfer Straße 4, 85599 Hergolding.

Der Insolvenzantrag war von der Gesellschaft selbst gestellt worden. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Ralf Limbrunner. Als Verfahrensbevollmächtigte waren Rechtsanwälte aus Berlin benannt.

Fehlende Mittel für ein Verfahren

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht das Insolvenzrecht keine Eröffnung eines regulären Verfahrens vor.

Für Gläubiger hat dies in der Regel erhebliche Konsequenzen: Die Chancen, offene Forderungen noch realisieren zu können, sind erfahrungsgemäß sehr gering.

Geschäftstätigkeit als Beteiligungs- und Investmentgesellschaft

Bei der Limbo Invest GmbH handelt es sich dem Namen und der üblichen Ausgestaltung nach um eine Investment- bzw. Beteiligungsgesellschaft. Solche Unternehmen investieren typischerweise in:

  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Immobilienprojekte,
  • oder andere Vermögenswerte mit Renditeerwartung.

Der konkrete Geschäftszweck kann dabei variieren, umfasst aber regelmäßig das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen oder Kapitalanlagen.

Verfahren ohne Sanierungsperspektive beendet

Mit der Entscheidung des Gerichts ist das Insolvenzeröffnungsverfahren abgeschlossen. Eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt. Die Gesellschaft bleibt formal bestehen, ist jedoch wirtschaftlich als stark eingeschränkt handlungsfähig einzustufen.

Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht München angefochten werden.

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