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ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ARCC Ambulantes Rehabilitations Centrum Castrop GmbH hat das Amtsgericht Dortmund mit Beschluss vom 23. April 2026 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 253 IN 83/25 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Mühlengasse 3, 44575 Castrop-Rauxel. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Dortmund unter der Handelsregisternummer HRB 16978. Geschäftsführer ist Malte Hasenberg.

Die Sicherungsmaßnahmen waren ursprünglich am 14. Oktober 2025 angeordnet worden, um das Vermögen der Gesellschaft während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Mit der aktuellen Entscheidung entfallen diese Einschränkungen.

Die Gesellschaft ist im Gesundheitsbereich tätig und betreibt ein ambulantes Rehabilitationszentrum. Der Geschäftszweig umfasst physiotherapeutische Anwendungen und Maßnahmen sowie alle damit verbundenen erlaubnisfreien Tätigkeiten. Dazu zählen typischerweise Behandlungen zur Wiederherstellung körperlicher Funktionen, therapeutische Betreuung von Patienten sowie ergänzende Dienstleistungen im Bereich Rehabilitation und Prävention.

Welche weiteren Schritte im Verfahren folgen, geht aus dem Beschluss nicht hervor. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen allein lässt offen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder eingestellt wird.

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