Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Corum & Preveza GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 23. April 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3609 IN 10949/25 geführt. Sitz der Gesellschaft ist der Grazer Damm 171, 12157 Berlin. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 241480 eingetragen. Als Geschäftsführer fungieren Gökay Bakbak und Soturios Papoutsi.
Zur Sicherung der Vermögenswerte wurde Rechtsanwältin Geraldine Mocci zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Die Schuldnerin bleibt damit zwar handlungsfähig, unterliegt jedoch einer umfassenden Kontrolle.
Zudem wurde ein Vollstreckungsschutz angeordnet: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen sind – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen – untersagt oder vorläufig eingestellt. Schuldner der Gesellschaft dürfen offene Forderungen nicht mehr an das Unternehmen selbst begleichen, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten.
Diese ist befugt, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen geltend zu machen und Sonderkonten einzurichten. Darüber hinaus hat sie weitreichende Einsichts- und Auskunftsrechte gegenüber Banken, Behörden und der Gesellschaft selbst. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und festzustellen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Die Corum & Preveza GmbH war geschäftlich im Bereich Handel, Gastronomie oder dienstleistungsnaher Aktivitäten tätig, wobei der konkrete Schwerpunkt typischerweise im Betrieb oder der Organisation von gastronomischen Konzepten oder Handelsstrukturen lag. Solche Unternehmen agieren häufig in der Bewirtschaftung von Gastronomiebetrieben, im Import oder Vertrieb von Waren oder in damit verbundenen Dienstleistungen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich das Verfahren in einer frühen Phase. Eine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens steht noch aus.