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Lebensgut Immobilienhandelsgesellschaft mbH & Co. Goslarer Platz 6 KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lebensgut Immobilienhandelsgesellschaft mbH & Co. Goslarer Platz 6 KG hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 23. April 2026 um 12:10 Uhr Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögenslage beschlossen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3611 IN 1742/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Zimmerstraße 16, 10969 Berlin. Die Eintragung erfolgt beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 6726 P. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Lebensgut Komplementär GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Nikolaus Ziegert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade aus Berlin bestellt. Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit unterliegt die Gesellschaft einer umfassenden Kontrolle bei finanziellen und rechtlichen Entscheidungen.

Zudem wurde ein Vollstreckungsschutz verhängt: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen – untersagt oder vorläufig ausgesetzt. Schuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, offene Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Dieser ist befugt, ein Sonderkonto einzurichten, Bankguthaben einzuziehen und sämtliche Forderungen zu verwalten. Darüber hinaus hat er umfassende Einsichts- und Prüfungsrechte, um die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu analysieren und insbesondere festzustellen, ob die vorhandene Masse die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckt.

Der Geschäftszweig der Gesellschaft liegt im Handel mit Immobilien. Typischerweise umfasst dies den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden, die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie die Strukturierung entsprechender Transaktionen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich das Verfahren in einer frühen Phase. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

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