Im Verfahren 70d IN 193/25 hat das Amtsgericht Köln am 21. April 2026 um 15:19 Uhr Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet. Der Name der betroffenen Schuldnerin wird im Beschluss nicht ausdrücklich genannt, jedoch ist der Geschäftszweck klar umrissen.
Geschäftstätigkeit im Immobilien- und Finanzierungsbereich
Die betroffene Gesellschaft ist im Bereich Immobilienwirtschaft und Finanzdienstleistungen tätig. Der Geschäftszweig umfasst:
den An- und Verkauf sowie den Handel mit Immobilien
die Vermittlung von Immobiliengeschäften
die Beratung zu Finanzierungen nach § 34c GewO
Damit bewegt sich das Unternehmen in einem stark konjunkturabhängigen Markt, der zuletzt durch steigende Zinsen, rückläufige Transaktionen und Bewertungsunsicherheiten unter Druck geraten ist.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Dreschers bestellt.
Seine Aufgaben umfassen insbesondere:
Überwachung der Geschäftsführung
Sicherung und Erhalt des Vermögens
Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Er ist zudem berechtigt:
Geschäftsräume zu betreten und Ermittlungen durchzuführen
Auskünfte bei Dritten, etwa Banken oder Versicherungen, einzuholen
diese von ihrer Schweigepflicht zu entbinden
Ziel der Maßnahmen
Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Bereits laufende Regelungen aus einem früheren Beschluss vom 7. Juli 2025 bleiben weiterhin gültig.
Ausblick
Das Verfahren 70d IN 193/25 befindet sich damit in einer frühen Phase. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.